Tourismus

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Deutsche Unternehmen schickten ihre Mitarbeiter im ersten Halbjahr wieder öfter auf Reisen. Das zeigt eine Auswertung von AirPlus International. Die Fußball-Europameisterschaft hatte allerdings keinen nennenswerten Einfluss auf die Reisetätigkeit.

Sie ist groß, rot und nicht zu übersehen. Eine überdimensionale Wärmflasche soll Touristen in der kalten Jahreszeit am Strand erfreuen. Erst in Travemünde, dann in anderen Orten.

Name, Adresse, Ausweisnummer – das gehört beim Check-in in Spanien zur Routine. Ein neues Regierungsdekret sorgt nun jedoch für Unruhe, da es die Erfassung persönlicher Daten von Touristen erheblich ausweiten soll.

Am 3. Oktober feiert Deutschland den Tag der Deutschen Einheit, ein Jubiläum, das nicht nur die politische Wiedervereinigung Deutschlands markiert, sondern aufs Engste mit dem Reisen verknüpft ist.

Das Versprechen ist gegeben, die Ringe sind getauscht – dann kann die Hochzeitsfeier ja losgehen. Blöd nur, wenn am eigentlich schönsten Tag des Lebens das Wetter nicht mitspielt. Doch genau dafür hat der Reiseveranstalter Oliver´s Travels nun das passende Angebot: die Schönwettergarantie. Für mindestens 130.000 Euro kümmert sich das Unternehmen, nach eigenen Angaben, um einen wolkenfreien Himmel. Gelingen soll dies mit Silberjodid. Das sogenannte Wolkenimpfen wird zwar schon seit den Vierzigern eingesetzt, wissenschaftlich bewiesen ist es jedoch nicht.

Nachdem im Dezember in Neu Delhi eine Passagierin von einem Uber-Fahrer vergewaltigt worden war, hatte die Stadtverwaltung den Fahrdienst verboten. Nun reichte das 27-jährige Opfer Klage gegen das US-Unternehmen ein und forderte eine Entschädigung. Uber stelle sein Profitstreben über die Sicherheit der Passagiere, so der Vorwurf. Neue Sicherheitsstandards sollen jetzt für mehr Sicherheit sorgen. Bis dahin nutzen die Fahrer einfach eine andere App.

Auf einer Flusskreuzfahrt war eine Passagierin auf dem dunklen Schiffsdeck gestürzt und hatte anschließend die Reederei auf Schmerzensgeld verklagt. Diese trage jedoch keine Verantwortung für den Unfall, so das Urteil des Amtsgerichts in Rostock. Schließlich habe sich die Urlauberin in eine deutlich erkennbare Gefahr begeben, als sie sich in den schlecht beleuchteten Teil des Decks begab.

Das US-Unternehmen Boeing zieht es zu den Sternen. Der Konzern soll als erstes Privatunternehmen für die NASA Astronauten zur Raumstation ISS bringen. Ein erster Testflug ist für übernächstes Jahr geplant. Ab Dezember 2017 soll die eichelförmige Boeing-Raumkapsel dann regelmäßig Flüge ins All übernehmen. Der Wettbewerber SpaceX, der vergangenen Herbst ebenfalls einen Auftrag der Nasa erhalten hatte, soll zu einem späteren Zeitpunkt bemannte Raumflüge antreten.

Laut eines Berichtes der Vereinten Nationen sind 70 Prozent der Mexikaner übergewichtig – 32,8 Prozent gelten gar als fettleibig. Da das natürlich kein Dauerzustand sein kann, versucht es die Stadtverwaltung von Mexiko-Stadt mit einer ungewöhnlichen Methode: Kniebeugen für einen U-Bahn-Fahrschein. Dutzende Stationen sind bereits mit den Geräten ausgestattet worden und sollen nun für mehr Fitness in der Bevölkerung sorgen. In Russland hatte es vor den Olympischen Spielen ein ähnliches Projekt gegeben (hoga um acht

Auch bei den Geschäftsreisenden kommen die Billigflieger gut an. Das spürt auch die britische Airline Easyjet, die im abgelaufenen Quartal den Umsatz um 3,8 Prozent auf umgerechnet 1,2 Milliarden Euro steigern konnte. Die Aktionäre belohnten die guten Zahlen mit einem Plus von vier Prozent. Im ersten Halbjahr wird trotzdem ein Minus anfallen. Statt 53 Millionen Euro werde es allerdings nur noch zwischen zehn und 30 Millionen betragen, so die Erwartungen der Fluglinie. 

Die letzte Gesprächsrunde zwischen der Deutschen Bahn und der Gewerkschaft EVG war nach mehreren Stunden ohne Ergebnis unterbrochen worden. Nach Auffassung der Bahn biete ihr neues Angebot keinerlei Anlass für Arbeitskämpfe. Die Gewerkschaft hielt dagegen, dass die Arbeitgeberseite einen Keil in die Belegschaft treiben wolle. Wie es bei der EVG nun weitergeht, soll heute vom Bundesvorstand und der Tarifkommission in Fulda beschlossen werden.

Im Prozess gegen den ehemaligen Kapitän der „Costa Concordia“ forderte die Staatsanwaltschaft nun 26 Jahre und drei Monate Haft für den angeklagten Francesco Schettino. Der Unglückskapitän muss sich unter anderem wegen fahrlässiger Tötung und Körperverletzung verantworten. Seine überstürzte Flucht vom sinkenden Schiff kam auch nicht so gut an. Schettino hatte noch während der Verhandlung behauptet, in das Rettungsboot gefallen zu sein.