In einem südlichen Adria-Ambiente dreht die neue Achterbahn des Europa-Parks ihre Runden. Im Mai gibt es dann einen weiteren Neubeginn in der Freizeitanlage. (mit Video der Achterbahn-Fahrt)
Die Pleite des Reiseveranstalters FTI hatte Anfang Juni Hunderttausende Urlauber getroffen. Jetzt sollen sie bald eine Entschädigung erhalten - allerdings nur für eine bestimmte Reiseform.
Ein Klassiker im Badeurlaub: Plötzlich ist das Kind weg. An der italienischen Adriaküste soll jetzt Künstliche Intelligenz helfen, den Nachwuchs so schnell wie möglich zurückzubekommen.
Mit einer neuen Kampagne sollen Urlauber dazu bewegt werden, ihr Klimabewusstsein auf Reisen nicht zu Hause zu lassen. Damit will Kopenhagen einem Zwiespalt begegnen - und andere Städte inspirieren.
Es mag hart klingen, doch ein geschlossener Vertrag mit einem Reiseveranstalter gilt selbst dann noch, wenn der Reisende noch vor dem Antritt verstirbt. Der neue Vertragspartner sei in diesem Fall der Erbe, machte das Deutsche Forum für Erbrecht deutlich. Sollte der Erbe nicht verreisen wollen, könne er jedoch von der Reise zurücktreten – und die fälligen Storno-Gebühren bezahlen.