Airbnb & Co. - New York wehrt sich gegen Kurzzeitvermietungen

| Tourismus Tourismus

Die Stadt New York hat Kurzzeitvermietern den Kampf angesagt und ergreift Maßnahmen, um der Zweckentfremdung von Wohnraum durch Kurzzeitvermietungen entgegenzuwirken.  Ein neues Gesetz für den Bundesstaat New York wird das Airbnb-Angebot ab dem 5. September massiv einschränken.

Die neue Regelung verlangt von Gastgebern, sich offiziell bei der Stadtbehörde zu registrieren. Außerdem müssen sie selbst in der Wohnung anwesend sein, wenn zahlende Gäste weniger als 30 aufeinanderfolgende Tage vor Ort Urlaub machen. Zudem dürfen nicht mehr als zwei zahlende Gäste gleichzeitig beherbergt werden. Verstöße gegen diese Regeln können mit Bußgeldern von bis zu 5.000 US-Dollar geahndet werden.

Aktuell werden fast 40.000 Unterkünfte in New York City bei Airbnb angeboten – ein Großteil dieser Angebote dürfte vermutlich durch die neue Regelung vom Markt verschwinden, heißt es in dem Bericht weiter. Touristen müssen dann wieder vor allem mit Hotels vorliebnehmen.

Für Airbnb bedeutet die Entscheidung einen erheblichen Umsatzverlust, da New York zu den profitabelsten Buchungsmärkten des Unternehmens gehört. Zudem könnte die Einführung solcher Restriktionen in New York andere Städte dazu ermutigen, ähnliche Maßnahmen zu ergreifen. Städte wie Barcelona, London, München, Paris, San Francisco, Singapur, Tokio und Vancouver haben bereits ähnliche Gesetze erlassen, um die unkontrollierte Vermietung von Wohnraum an Feriengäste einzudämmen.

Zuletzt verschärfte Wien seine Bauordnung. Dort dürfen ab dem 1. Juli 2024 Wohnungen nur noch für 90 Tage an Touristen vermietet werden. (Tageskarte berichtete) Auch die italienische Stadt Florenz plant die Kurzzeitvermietung von Wohnungen in ihrer historischen Innenstadt zu verbieten. (Tageskarte berichtete).


 

 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Im Jahr 2025 suchen Reisende zunehmend nach Erlebnissen, die Menschen zusammenbringen - von Sportevents über Kunstausstellungen bis hin zu Gaming-Urlaub, so der Reisetrends-Report von Skyscanner.

Die letzten warmen Sommertage klingen langsam aus und der Herbst hält Einzug – kälteres Wetter und kürzer werdende Tage inklusive. Doch wohin zieht es deutsche Reisende nach den heißen Sommermonaten besonders?

Die Expedia Group hat eine Studie vorgestellt, die die Vorlieben der wachsenden asiatischen Mittelschicht beleuchtet. Diese Bevölkerungsschicht wird bis 2030 voraussichtlich 3,5 Milliarden Menschen zählen und damit zwei Drittel der weltweiten Mittelschicht ausmachen.

Das Reiseportal Urlaubsguru hat einen Trendreport für das kommende Jahr veröffentlicht: Thailand ist das Nummer 1 Fernreise-Trendziel für 2025, zwei Drittel aller Befragten trinken im Urlaub mehr Alkohol als zuhause.

Geschäftsreisende sind ein beliebtes Ziel für Hacker. 70 Prozent wurden bereits Opfer eines Cyber-Angriffs, 24 Prozent davon sogar mehrfach. Wer regelmäßig geschäftlich reist, ist sich der Bedrohung meist bewusst.

Das Consumer Choice Center hat seinen fünften jährlichen Europäischen Bahnhofsindex veröffentlicht. Die neueste Ausgabe beleuchtet die zahlreichen Herausforderungen, mit denen die Bahnhöfe in diesem Jahr konfrontiert waren.

Das Hotelzimmer gefällt nicht. Doch wann darf man ein Neues verlangen? Und wann gibt es nach der Reise sogar Geld zurück? Reiserechtler Prof. Ernst Führich erklärt anhand verschiedener Gerichtsentscheidungen, was bei Pauschalreisen gilt.

Der Deutsche Tourismusverband feiert in diesem Jahr ein Jubiläum: Seit 30 Jahren zeichnet der Verband Ferienhäuser und Ferienwohnungen mit Sternen aus und setzt damit Maßstäbe für Qualität und Transparenz im deutschen Tourismus.

Der Klimawandel macht sich in den französischen Alpen bemerkbar. Für Wintersport mangelt es immer öfter an Schnee. Zwei Orte schließen jetzt ihre Skistationen.

Das Vorhaben der Regierung sorgte für große Unruhe im Tourismussektor. Hoteliers befürchteten vor allem zu großen Aufwand beim Sammeln von noch mehr Daten ihrer Kunden. Jetzt kommt Entwarnung.