Der Bundesgerichtshof (BGH) hat gesprochen: Ab sofort sind Urlauber bei einer Insolvenz ihres ausländischen Reiseveranstalters besser geschützt. Die Richter gaben einem klagenden Ehepaar Recht, das in einem deutschen Online-Reisebüro eine Flusskreuzfahrt bei einem niederländischen Veranstalter gebucht hatte. Doch obwohl dieser vor der Reise pleiteging, sahen sie von ihrem Geld nichts wieder. Der BGH bestätigte die Vorinstanzen und verurteilte das Reisebüro zur Rückzahlung.