Hat der Flieger mehr als drei Stunden Verspätung, haben die Passagiere Anrecht auf Entschädigung. So weit, so klar. Doch wann genau gilt das Flugzeug als angekommen? Bei der Landung? In der Parkposition? Beim Aussteigen? Diese Frage beschäftigte auch den Europäischen Gerichtshof (EuGH), der nun ganz im Sinne der Fluggäste entschied. Die Ankunftszeit ist demnach der Zeitpunkt, zu dem mindestens eine der Türen geöffnet ist und die Passagiere die Maschine verlassen können.