Der Europäische Gerichtshof (EuGH) stärkt die Rechte von Urlaubern bei Corona-Einschränkungen. Pauschalreisende können unter bestimmten Umständen ihr Geld zurückverlangen, wenn die Reise von Corona-Maßnahmen durchkreuzt wurde. Das entschied der EuGH am Donnerstag in Luxemburg.
Hintergrund ist ein Fall aus Deutschland. Die Kläger buchten im März 2020 eine zweiwöchige Reise auf die Kanarischen Inseln. Zwei Tage nach ihrer Ankunft dort wurden wegen der Corona-Pandemie die Strände gesperrt und eine Ausgangssperre verhängt. Im Hotel war der Zutritt zu Pools und Liegen verboten, das Animationsprogramm wurde komplett eingestellt. Nach sieben Tagen endete die Reise - also deutlich früher als geplant. Die Kläger wollten daraufhin nur noch 30 Prozent des Preises für den Urlaub zahlen. Der Reiseveranstalter verweigerte dies, weil er nicht für ein solches «allgemeines Lebensrisiko» einstehen müsse.