EuGH: Pauschalurlauber können wegen Corona Geld zurück verlangen

| Tourismus Tourismus

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) stärkt die Rechte von Urlaubern bei Corona-Einschränkungen. Pauschalreisende können unter bestimmten Umständen ihr Geld zurückverlangen, wenn die Reise von Corona-Maßnahmen durchkreuzt wurde. Das entschied der EuGH am Donnerstag in Luxemburg.

Hintergrund ist ein Fall aus Deutschland. Die Kläger buchten im März 2020 eine zweiwöchige Reise auf die Kanarischen Inseln. Zwei Tage nach ihrer Ankunft dort wurden wegen der Corona-Pandemie die Strände gesperrt und eine Ausgangssperre verhängt. Im Hotel war der Zutritt zu Pools und Liegen verboten, das Animationsprogramm wurde komplett eingestellt. Nach sieben Tagen endete die Reise - also deutlich früher als geplant. Die Kläger wollten daraufhin nur noch 30 Prozent des Preises für den Urlaub zahlen. Der Reiseveranstalter verweigerte dies, weil er nicht für ein solches «allgemeines Lebensrisiko» einstehen müsse.

EU-Gesetzen zufolge haben Urlauber einen Anspruch darauf, dass der Preis für die Reise reduziert wird, wenn die Pauschalreise nicht vertragsgemäß erfüllt wird - es sei denn der Reiseveranstalter belegt, dass die Vertragswidrigkeit an den Reisenden lag. Der EuGH sollte nun klären, ob die Corona-Maßnahmen auf Gran Canaria vertragswidrig waren.

Die Richter trafen eine urlauberfreundliche Entscheidung: Corona-Maßnahmen können eine solche Vertragswidrigkeit darstellen. Dafür müssen die Reiseveranstalter haften, unabhängig davon, ob ihnen die Probleme zugerechnet werden können. Dabei spiele es keine Rolle, dass zur gleichen Zeit am Heimatort ähnliche Corona-Einschränkungen galten. Nun geht der Fall zurück an das Landgericht München, das bei seiner Entscheidung die EuGH-Rechtsprechung berücksichtigen muss. (dpa)

Zurück

Vielleicht auch interessant

Brandenburg kann ein Plus bei den Übernachtungen aufweisen - aber es gibt regionale Unterschiede. Wichtig ist Urlaubern nach einer Erhebung das Thema ökologische Nachhaltigkeit.

Welches Ausweisdokument ist nötig, braucht es ein Visum? Urlauber sollten sich immer rechtzeitig und selbstständig über die Einreisebestimmungen informieren. Eine Entscheidung des Amtsgerichts München zeigt: Sonst bleibt man womöglich auf hohen Kosten sitzen.

Das Klischee des spießigen Campers ist längst überholt – doch wie sieht dann der typische deutsche Camper bzw. die deutsche Camperin aus? Das Portal CamperDays wirft einen  Blick auf die Branche und beleuchtet aktuelle Fakten und Zahlen zum Campingtourismus.

Zum siebten Mal in Folge steht die Falkensteiner Michaeler Tourism Group mit ihrer Marke Falkensteiner in der Kategorie „Freizeit & Tourismus“ an der Spitze des TOP GEWINN Image Rankings. Auch in der Gesamtwertung der beliebtesten 100 Unternehmen des Landes verbesserte sich die Gruppe.

Drei Monate nach dem Insolvenzantrag ist klar: Der drittgrößte europäische Reiseveranstalter ist nicht zu retten und wird abgewickelt. Das trifft Beschäftigte und Gläubiger hart.

Spanien-Fans lassen sich von den Demos gegen Massentourismus nicht abschrecken. Im Gegenteil: Die Zahl der Besucher aus dem Ausland wächst weiter rasant. Auch aus Deutschland kommen immer mehr.

Über den Zollernalbkreis fegt im vergangenen Sommer ein schweres Unwetter. In Mitleidenschaft zieht es das historische Wahrzeichen der Region. Die Auswirkungen sind für Besucher noch immer sichtbar.

Brandenburg ist ein beliebtes Reiseland. Vor allem der Spreewald ist ein begehrtes Reiseziel. Die Zahl der Übernachtungen und Gäste hat zugenommen.

Die Tourismusbranche in Mecklenburg-Vorpommern zieht eine kritische Zwischenbilanz der Urlaubssaison. Zwar sind die Übernachtungszahlen gestiegen, aber die Gäste geben im Urlaub weniger Geld aus.

Die Möglichkeit, aus dem Homeoffice oder von unterwegs zu arbeiten, hat auch Auswirkungen auf Dienstreisen. Bereits 67 Prozent der Geschäftsreisenden passen die Planung an ihre individuelle Work-Life-Balance an.