Feine Sandstrände und sauberes Wasser gehören zu fast jedem guten Badeurlaub. Das dachte sich wohl auch eine Familie, die ihre freien Tage an der türkischen Riviera verbrachte. Doch eine Woche nach der Ankunft erkrankten sie an Fieber und Durchfall. Schuld war offenbar ein defektes Kanalisationsrohr der Gemeinde, das Strand und Wasser verseucht hatte. Anspruch auf Schadensersatz besteht laut Amtsgericht München trotzdem nicht. Ein Mangel, der außerhalb des Einflussbereichs des Veranstalters liege, berechtige nicht zur Minderung, so der Richter.