Die FTI-Insolvenz wenige Wochen vor der Sommerferienzeit hat viele Urlauberinnen und Urlauber kalt erwischt und geplante Reisen reihenweise platzen lassen. Nicht nur Betroffenen stellen sich grundsätzliche reiserechtliche Fragen – von Stornierung bis Schadenersatz. Reiserechtsexperte und Rechtsanwalt Kay P. Rodegra gibt Antworten.
1. Zahlungen aus eigener Tasche vor Ort – was tun?
Rund 65.000 Pauschalreisende waren mit FTI oder der Tochterfirma BigXtra im Urlaub, als der drittgrößte europäische Reiseanbieter am 3. Juni Insolvenz anmeldete. Die überwiegende Zahl von ihnen habe den Urlaub wie geplant fortsetzen können, teilt der Reisesicherungsfonds (DRSF) eine Woche später mit.
In einigen Fällen hätten Hoteliers aber Urlaubern die Abreise verweigert, sie ausgesperrt oder zusätzliche Zahlungen gefordert (Tageskarte berichtete). Was sollte man dann tun?
Sofort Kontakt zum DRSF aufnehmen und die weitere Vorgehensweise absprechen, so Reiserechtsexperte Rodegra. Erreiche man dort niemand oder sei aus irgendeinen Grund Eile geboten, müsse sich der Urlauber unbedingt eine Quittung ausstellen lassen, wenn er Geld auslegt. «Anschließend kann der Urlauber den Beleg zur Erstattung beim DRSF einreichen.»
Beim DRSF bezeichnete man das Verhalten der Hoteliers in den Fällen als absolut inakzeptabel. Der Fonds habe sehr schnell entsprechende Kostenübernahmeerklärungen an Reisende und Hoteliers abgegeben, um derartiges Verhalten zu verhindern. Entsprechende Formulare in verschiedenen Sprachen können auf der Informationsseite heruntergeladen werden, die FTI zur Insolvenz geschaltet hat. (www.fti-group.com/de/insolvenz)
Der DRSF-Schutz gilt für Pauschalreisen, nicht für einzeln gebuchte Leistungen wie ein Hotelzimmer oder ein Mietauto.
2. Kann ich meine noch nicht abgesagte FTI-Reise ohne Weiteres stornieren?
Inzwischen hat FTI gebuchte Reisen bis 5. Juli storniert. Alle, die bis dahin abreisen wollten, haben also Gewissheit und können sich nach Alternativen umschauen. Andere Veranstalter und Airlines locken mit Sonderkonditionen wie dem Verzicht auf Anzahlungen oder kurzfristigen, kostenlosen Storno-Optionen.
Ob mit FTI gebuchte Pauschalreisen ab 6. Juli von anderen Anbietern durchgeführt werden können, sei offen, hieß es Ende vergangener Woche von dem insolventen Reisekonzern. Ziel sei es aber, sie stattfinden zu lassen.
Für alle, die das betrifft, bedeutet das vorerst weiter Unsicherheit: Sollte man abwarten und vorsorglich schon etwas anderes buchen, das man dank Sonderkonditionen gegebenenfalls wieder abblasen kann? Oder kann man seine noch nicht abgesagte FTI-Reise nicht einfach schon stornieren, um ohne Hintergedanken nach Alternativen suchen zu können?
Davon rät Rodegra eher ab: «Man muss abwarten, ob die Reise von FTI abgesagt wird. Das wird man relativ zeitnah erfahren. Wer selbst seine Reise storniert, riskiert Stornokosten.»
Auch Reiserücktrittspolicen helfen nicht. «Wer aus bloßer Unsicherheit seine FTI-Reise storniert, macht das auf eigenes Risiko, es liegt kein Fall für die Reiserücktrittskostenversicherung vor», stellt Rodegra klar. Nur wenn ein Versicherungsgrund vorliege, zum Beispiel eine plötzliche Erkrankung, die zur Reiseunfähigkeit führt, übernehme die Versicherung anfallende Stornokosten.
Immerhin: Der vorläufige Insolvenzverwalter von FTI, Axel Bierbach, hatte betont, dass die Entscheidung dazu, ob auch alle übrigen Buchungen storniert oder von anderen Anbietern übernommen werden, rasch fallen müsse – angesichts der bevorstehenden Sommerferien. Das nährt die Hoffnung, dass auch für FTI-Reisen ab dem 6. Juli bald Gewissheit herrscht.