Ein 1,3 Kilometer vom Strand entferntes Hotel befindet sich nicht «nur wenige Gehminuten von wunderschönen Stränden» - das hat das Amtsgericht München in einem am Montag veröffentlichten Urteil entschieden. Ein Reiseveranstalter, der das Hotel trotz der Entfernung so angepriesen hatte, muss darum die Kosten für ein Ersatzhotel und Schadenersatz zahlen - insgesamt 1795 Euro.
Geklagt hatte eine Frau, die 2022 mit ihrer neun Jahre alten Tochter nach Costa Rica gereist war und vor Ort feststellen musste, dass sich das gebuchte Boutique-Hotel, das mit den Worten «nur wenige Gehminuten von den besten Restaurants und wunderschönen Stränden […] entfernt» beschrieben wurde, tatsächlich 25 Gehminuten vom Strand entfernt befand. An der Rezeption wurde ihr mitgeteilt, sie müsse ein Taxi dorthin nehmen.
Nach Absprache mit einer lokalen Ansprechpartnerin des Reiseveranstalters vor Ort buchte die Mutter dann ein Ersatzhotel. Diese Kosten und Schadenersatz für einen mit dem Hotelwechsel verschwendeten Urlaubstag forderte sie vom Veranstalter zurück - und bekam nun vom Gericht Recht.