Auf einer Flusskreuzfahrt war eine Passagierin auf dem dunklen Schiffsdeck gestürzt und hatte anschließend die Reederei auf Schmerzensgeld verklagt. Diese trage jedoch keine Verantwortung für den Unfall, so das Urteil des Amtsgerichts in Rostock. Schließlich habe sich die Urlauberin in eine deutlich erkennbare Gefahr begeben, als sie sich in den schlecht beleuchteten Teil des Decks begab.