Klauseln von Ryanair zu Entschädigungssportalen gekippt

| Tourismus Tourismus

Das Frankfurter Landgericht hat Klauseln der Fluggesellschaft Ryanair gekippt, mit denen Passagiere davon abgehalten werden sollten, ihre Entschädigungsansprüche an Internetportale abzutreten.

Das Gericht sah verschiedene Punkte als rechtswidrig an, welche die Verbraucher unangemessen benachteiligten. Der Kunde müsse selbst entscheiden dürfen, ob er nach Verspätungen oder Flugausfällen seine Ansprüche selbst verfolge oder an Dritte abtrete.

Klauseln von Ryanair zu Entschädigungssportalen verstoßen gegen Fluggastrecht-Verordnung

Ryanair hatte sich laut Urteil in den Geschäftsbedingungen lange Bearbeitungsfristen gesichert, wollte eine Rechteabtretung nur an natürliche Personen akzeptieren und zudem Zahlungen nur direkt an die Passagiere leisten. Sämtliche Klauseln verstießen gegen die Fluggastrecht-Verordnung, befanden hingegen die Frankfurter Richter.

Ryanair müsse akzeptieren, dass für die Kunden der Weg über Fluggastrechtportale vielfach die einfachere und unkompliziertere Art darstelle, ihre Forderungen durchzusetzen. Das Unternehmen könne sich auch nicht mit einer komplexen Klausel auf irisches Recht berufen.

Erstritten hat das Urteil die Wettbewerbszentrale Frankfurt, die bereits beim Landgericht Berlin ein ähnliches, inzwischen rechtskräftiges Urteil gegen den ungarischen Billigflieger Wizz Air erreicht hatte. Die Frankfurter Entscheidung ist hingegen noch nicht rechtskräftig. Ein Sprecher der Zentrale kündigte an, notfalls bis zum Bundesgerichtshof zu gehen. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Der heutige Welttourismustag steht unter dem Motto „Tourismus und Frieden“. Die Botschaft lautet: Reisen baut Brücken, fördert den kulturellen Austausch und trägt zur Förderung des Friedens weltweit bei.

Der Nordsee Tourismus Report 2024, der auf einer Befragung von 7.500 Gästen beruht, prognostiziert einen deutlichen Besucherrückgang an der Nordsee. Ferner nehmen die Gäste den Mangen an Mitarbeitern in den Betrieben deutlich stärk wahr als zuvor.

Barrierefreiheit ist für Nordseeurlauber ein wichtiges Buchungskriterium, zeigt eine Umfrage. Das gilt für Unterkünfte ebenso wie für Freizeitangebote. Experten sehen Nachholbedarf - und eine Chance.

Die Kreuzfahrt Guide Awards wurden am Dienstag zum 14. Mal in Hamburg verliehen. Eine 18-köpfige Jury wählte aus 32 nominierten Schiffen acht Sieger. Hinzu kam der Leserpreis.

Die Strände werden auf Mallorca immer kleiner. Das Rathaus in Palma reagiert und kündigt Maßnahmen an. Auch andere spanische Regionen kämpfen mit dem Problem.

Warum kommt es in manchen touristischen Zielgebieten zur Überfüllung, was sind die Ursachen und wie kann die Tourismusbranche gemeinsame Lösungsansätze finden? Das haben sich der DRV und der BTW gefragt und einen Roundtable zum Thema Overtourism ins Leben gerufen.

Reisen im Ruhestand kann eine wunderbare Möglichkeit sein, die Welt zu entdecken und neue Erfahrungen zu sammeln. Viele nutzen diese Zeit, traumhafte Reiseziele zu besuchen. Mit mehr Zeit und oft auch den nötigen finanziellen Mitteln stehen zahlreiche Möglichkeiten offen. Dabei ist es wichtig, Reiseziele zu wählen, die auch gut auf die Bedürfnisse älterer Reisender abgestimmt sind.

Oft sind es Urlauber, die durch einen Tritt mit der Taucherflosse oder andere unbedachte Berührungen zur Zerstörung beitragen. Das Hotel Villa Le Corail Gran Meliá hat hingegen eine Initiative ins Leben gerufen, die umweltbewussten Tourismus und Meeresschutz zu vereinen versucht.

Die Reiselust der Deutschen treibt den Reisekonzern Tui zum Ende des Sommers weiter an. Während der Konkurrent FTI in die Pleite schlitterte, verzeichnete Tui bei den Pauschalreisen sechs Prozent mehr Gäste als ein Jahr zuvor.

Das Deutschlandticket wird ab 2025 teurer. Dadurch soll das Modell langfristig gesichert werden - dafür fehlen derzeit aber noch finanzielle Zusagen des Bundes. Der Deutsche Tourismusverband blickt skeptisch auf die Erhöhung um neun Euro. Die Erhöhung um neun Euro monatlich bedeutet ein Plus um 18,3 Prozent.