Viele der gemeinsamen Flugverbindungen von Air Berlin und Etihad hätten nicht genehmigt werden dürfen. Nach offiziellen Angaben dürfen Fluglinien aus den Emiraten lediglich Frankfurt, München, Düsseldorf und Hamburg anfliegen. Dennoch genehmigte das Luftfahrtbundesamt 34 sogenannte Codeshare-Flüge der beiden Airlines. Diese wurden nun jedoch untersagt. Wieso sie zunächst genehmigt worden waren, wusste keiner der Beteiligten.