Da hat der Kollege einmal nicht aufgepasst – und schon landet ein Ferienflieger von TUIfly mitten in der Nacht am Frankfurter Flughafen. Das Problem war die Ausnahmegenehmigung, die dort bei Landungen nach 23 Uhr benötigt wird. Es gab nämlich keine. Eigentlich sollte die Maschine in Zweibrücken landen, konnte dies aber wegen des schlechten Wetters nicht. Die TUI-Disposition habe sich dann für Frankfurt entschieden, aber die Genehmigung nicht bedacht, wie ein Sprecher mitteilte. Möglicherweise wird nun ein Verfahren wegen Ordnungswidrigkeit eingeleitet, das mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro verbunden sein könnte.