Laut einem Urteil des europäischen Gerichtshofs (EuGH) müssen Fluglinien ihren Kunden Hotels und Verpflegung zahlen, auch wenn die Flüge wegen einer Naturkatastrophe ausgefallen sind. Dies entschied der EuGH zugunsten einer Passagierin, die gegen Ryanair geklagt hatte. Damit haben gestrandete Reisende nun auch über mehrere Tage hinweg Anspruch auf eine Kostenübernahme.