Rail and Fly: Wer haftet wann?

| Tourismus Tourismus

Immer öfter bieten Reiseveranstalter neben dem Paket aus Flug und Hotel auch eine Zugverbindung zum Flughafen an. Was für Reisende praktisch klingt, kann aber rechtlich für Ärger sorgen. Darauf weist das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) hin. 

Denn nicht immer fallen diese sogenannten «Rail and Fly»-Angebote unter das Pauschalreiserecht. Normalerweise haften die Anbieter von Pauschalreisen für den Ausfall von Leistungen, wie zum Beispiel dem Flug. Damit das auch für die Zugreise zum Flughafen gilt, muss diese aber explizit Teil der Buchung und kein Zusatzangebot sein, so das EVZ. Das ist laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2021 etwa der Fall, wenn für die Zugtickets kein eigener Preis aufgeführt ist. (Az.: X ZR 29/20)

Was hinter «Rail and Fly» steckt

Die Deutsche Bahn selbst bietet solche «Rail and Fly»-Angebote nicht an, diese müssen Urlauberinnen und Urlauber bei einem Reiseanbieter oder einer Fluggesellschaft buchen. Sie können dann mit dem Flugbuchungscode oder der Flugticketnummer eine passende Zugverbindung der Bahn auswählen. 

Das EVZ rät dabei auch, einen ausreichenden Zeitpuffer für die Fahrt zum Flughafen einzuplanen. Das ist nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs nötig, um sich bei Verspätungen auf das Pauschalreiserecht berufen zu können. Der Reiseveranstalter kann den Urlaubern entsprechende Vorgaben in den Reiseunterlagen machen, die man dann unbedingt einhalten sollte, um sich im Zweifel seine Rechte zu bewahren. 

Wie hoch der Zeitpuffer sein sollte

In dem Fall, der 2021 vor dem BGH verhandelt wurde, hieß es vom Reiseveranstalter: Die Zugverbindung sollte so gewählt werden, dass der Abflughafen spätestens zwei Stunden vor Abflug erreicht werden kann. Die Abflugzeit lag um 12:05 Uhr, die planmäßige Ankunft des Zuges sollte 9:35 Uhr sein - die Wahl der Zugverbindung habe damit den genannten Vorgaben entsprochen, hieß es in dem Urteil.

Anders 2017 in einem Fall vor dem Landgericht Frankfurt am Main: Dort hatte ein Veranstalter in den Reiseunterlagen dazu aufgefordert, die Zugverbindung so zu wählen, dass man den Flughafen spätestens drei Stunden vor Abflug erreicht. Doch der Reisende hatte eine Verbindung gewählt, mit der er 16:22 Uhr und damit weniger als drei Stunden vorher ankommen sollte - der Flieger sollte 19:10 Uhr starten.

Der Urlauber hatte dann wegen einer Zugverspätung den Flieger verpasst. Doch weil er den vorgegebenen Puffer bei der Auswahl der Bahnverbindung nicht eingehalten hatte, blitzte er vor dem Landgericht mit der Forderung gegenüber dem Reiseveranstalter nach Schadenersatz und Entschädigung für entgangene Urlaubstage ab. 

Er habe seine Mitwirkungsobliegenschaften zur Durchführung der Reise verletzt, hieß es dazu im Urteil: «Es liegt im Risiko des Reisenden, wenn er solche Hinweise in den Reiseunterlagen missachtet.» (Az.: 2-24 S 40/17)

In dem Zusammenhang wichtig zu wissen: Die Deutsche Bahn haftet bei Verspätungen nicht für Folgeschäden wie verpasste Flüge. Ansprüche können Pauschalreisende im Zweifel nur gegenüber dem Veranstalter geltend machen, sollten aber dafür unter anderem den vom Veranstalter vorgegebenen Zeitpuffer eingehalten haben. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Die ersten Auswertungen in diesem Jahr zum deutschen Geschäftsreisemarkt verdeutlichen die Themenfelder im Travel Management von heute und morgen. Für nahezu alle Befragten stehen Prozessoptimierung, Nachhaltigkeit und Reisesicherheit oben auf der Agenda.

Nach den Urlaubs- und Privatreisen nähert sich auch der internationale Markt für Geschäftsreisen langsam wieder dem Vorkrisenniveau von 2019 an. Allerdings verändert sich die Gewichtung der einzelnen Marktsegmente.

Ein starkes Hotelgeschäft und höhere Preise treiben den Reisekonzern Tui weiter an. Marken wie Riu, Tui Blue und Robinson gelang im Tagesgeschäft ein Rekordergebnis. Gleiches galt für die Kreuzfahrtsparte.

Viele planen derzeit ihren Sommerurlaub 2024 – doch welche Regionen sind in diesem Jahr besonders beliebt? Während der Corona-Pandemie waren vor allem Ziele innerhalb Deutschlands begehrt. Nun zieht es wieder deutlich mehr Bundesbürger ins Ausland.

Im Streit um Rückzahlungsansprüche aus einem Reisevertrag hat das Amtsgericht München eine Klage auf Zahlung von rund 400 Euro abgewiesen. Das gebuchte Hotel soll überbucht gewesen sein, im Alternativhotel gab es statt Meerblick dann "laute und stinkende Gänse" im Hinterhof.

Die Pauschalreise ist eine einfache Variante verschiedene Reiseleistungen zu verknüpfen. Aber auch zwei Reiseleistungen in einem Buchungsvorgang sind automatisch eine Pauschalreise. In dem Fall gelten für die Urlauber alle Vorteile dieser Reiseart.

Im ersten Quartal des Jahres 2024 haben zehn Prozent mehr Touristen aus dem Ausland als im Vorjahreszeitraum die Hauptstadt besucht. Das Niveau des Zeitraums vor der Pandemie wurde aber noch nicht erreicht.

Das bisher Unvorstellbare steht tatsächlich schwarz auf weiß im Amtsblatt der Balearen: Auf Mallorcas wildesten Partymeilen darf man seit Samstagabend auf offener Straße und am Strand keinen Alkohol mehr trinken. Wird es am Ballermann jetzt gesitteter zugehen?

Massen- und Sauftourismus lösen nicht nur auf Mallorca immer mehr Unmut aus. Die Behörden der Insel greifen nun zu drastischen Maßnahmen. Wird es am Ballermann jetzt gesitteter zugehen?

Die Vorfreude auf den Sommerurlaub steigt. Aber wo geht es hin, ohne das Jahresbudget direkt aufzubrauchen? Welche Urlaubsorte in diesem Jahr im Trend liegen, wo es günstig und wo es teuer wird, zeigt der neue "Reise-Check-in: Sommer 2024" von KAYAK.