Streik am Flughafen - Diese Rechte haben Betroffene

| Tourismus Tourismus

Keine guten Nachrichten für diejenigen, die schon am Freitag in die Winter- oder Faschingsferien starten: Die Gewerkschaft Verdi hat für den Münchner Flughafen einen Warnstreik angekündigt - von Donnerstag, 0 Uhr, bis Freitag, 24 Uhr. Bereits in den vergangenen Tagen kam es an den Flughäfen Köln/Bonn und Düsseldorf zu Arbeitsniederlegungen. Flugreisende müssen daher mit kurzfristigen Änderungen und Flugausfällen rechnen. Die ADAC-Juristen erklären, welche Rechte Betroffene in diesem Fall haben und ob sie Ansprüche gegen die Airline geltend machen können.

Grundsätzlich haben Fluggäste bei Annullierungen oder Verspätungen von mehr als drei Stunden Anspruch auf eine Entschädigung nach der EU Fluggastrechte-Verordnung. Eine Ausnahme besteht jedoch, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen, die die Airline nicht kontrollieren kann.

Ob ein Streik als außergewöhnlicher Umstand gilt, hängt vom Einzelfall ab:

  • Externe Streiks (zum Beispiel von Flughafenpersonal oder Fluglotsen): Diese gelten in der Regel als unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstand, sodass die Airline keine Entschädigung zahlen muss.
  • Interne Streiks (zum Beispiel des Airline-Personals): Diese können als unternehmerische Entscheidung gewertet werden. In diesem Fall kann eine Entschädigungspflicht bestehen.

Unabhängig von einer möglichen Entschädigung muss die Airline jedoch die gebuchte Beförderung sicherstellen. Fällt ein Flug wegen eines Streiks aus, haben Reisende folgende Rechte:

  • Ersatzbeförderung: Die Airline muss eine alternative Transportmöglichkeit anbieten - wenn nötig per Bahn oder Bus. Falls sie dies nicht tut, können Reisende die Kosten für eine selbst organisierte Ersatzbeförderung zurückfordern.
  • Betreuungsleistungen: Verpflegung oder Unterbringung am Flughafen während der Wartezeit auf die Ersatzbeförderung. Hier sollten unbedingt Nachweise für die Ausgaben gesammelt werden (zum Beispiel für Getränke und Mahlzeiten).

Möchte man die Reise nicht mehr antreten, hat man alternativ zu den genannten Rechten die Möglichkeit, vom Vertrag zurückzutreten und sich den Ticketpreis erstatten zu lassen.

Wer eine Pauschalreise gebucht hat, sollte sich direkt an den Reiseveranstalter wenden. Dieser ist dafür verantwortlich, dass Reisende ihr Ziel erreichen. Dazu gehören unter anderem die Organisation eines Ersatzflugs bis hin zu Reisepreisminderungen, falls sich die Ankunft verzögert.

Hilfe gibt es mit dem ADAC Entschädigungsrechner. Betroffene können damit ihre Rechte überprüfen und anschließend geltend machen: Entweder selbst über einen Musterbrief oder mit Hilfe des ADAC-Partners FairPlane, der den möglichen Anspruch mit seinen Vertragsanwälten durchsetzt. Benötigt werden dafür lediglich das Abflugdatum und die Flugnummer. Die Entschädigungen sind dabei bis zu drei Jahre rückwirkend möglich.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Eine aktuelle Analyse von SAP Concur zeigt: Weltweit wurden 2024 rund vier Prozent mehr Flugtickets gebucht als im Vorjahr. Auch in Deutschland stiegen die Flugbuchungen im letzten Jahr an.

In eine Wanne mit heißem Erdbrei zu steigen, ist eine spezielle Erfahrung. Der Kurtrend des 19. Jahrhunderts soll unter anderem entspannend wirken. Allerdings haben es heutige Gäste eiliger.

Eine Airline stellt sich bei Entschädigungszahlungen quer und will eine Bordkarte nicht als Beleg akzeptieren. Der Europäische Gerichtshof sieht das anders und stärkt damit die Rechte von Passagieren.

Die aktuelle Streikwelle an deutschen Flughäfen verursacht laut Deutschem Reiseverband Schäden in der Tourismuswirtschaft in deutlich zweistelliger Millionenhöhe. Tarifgespräche sollten stattdessen am Verhandlungstisch stattfinden.

Auf Mallorca und in vielen anderen Besucher-Hochburgen Spaniens wächst der Unmut gegen die negativen Folgen des Massentourismus. Die Regierung der Balearen will durchgreifen und stellt einen Plan vor.

Wenn in diesen Zeiten etwas stabil ist, dann der Wunsch nach Sonne und Strand. Das sagt der Tourismusforscher Martin Lohmann. Welche Reisetrends nimmt er noch wahr?

Verdi sieht sich an den Airports zum Ausstand gezwungen. Die Betreiber sprechen von einem Horrorszenario für Fluggäste. Worauf sich Betroffene bei den Warnstreiks einstellen müssen.

Smartphone aus, Kopf frei? Digital Detox müsste ein Renner sein auf dem Reisemarkt - würde man denken. Doch viele Urlauber wollen dann doch nicht komplett verzichten. Was heißt das für die Angebote?

2001 hat das Miniatur Wunderland seine Türen für Besucher geöffnet und seitdem strömen jeden Monat tausende Menschen durch die berühmte Modelleisenbahn-Anlage. Nun wartet auf einen eine Überraschung.

Vor allem deutsche Urlauber schätzen Ostsee und Seenplatte als Reiseziele. Ausländische Feriengäste sind dagegen rar. Deshalb will der Tourismusverband die Werbetrommel im Ausland lauter rühren.