Für die meisten Pauschalreisenden waren Namensänderungen in den Reiseunterlagen nicht nur nervig sondern vor allem teuer. Lassen sich manche Veranstalter doch schon simple Korrekturen mit bis zu 100 Prozent des Reisepreises versilbern. Diese Praxis erklärte das Landgericht München nun für unzulässig. Es dürften nur die konkreten Mehrkosten verlangt werden, so das Gericht. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.