Kriminalität am Urlaubsort gehört zum allgemeinen Lebensrisiko, so das Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt. Der Kläger war in seinem Urlaub in der Dominikanischen Republik überfallen und dabei mit einer Machete schwer verletzt worden. Da er sich noch vor Ort einer Operation und einer stationären Behandlung unterziehen musste, wollte er vom Veranstalter Schadensersatz und Schmerzensgeld. Das sahen die Richter jedoch anders.