Nervige Mitreisende kennt fast jeder – dass diese aber noch lange kein Reisemangel sind, hat nun das Amtsgericht Köln entschieden. Geklagt hatte ein Mann, der für seine Afrika-Tour ein halbes Doppelzimmer gebucht aber offensichtlich nicht mit den Angewohnheiten seines bis dahin noch unbekannten Zimmernachbars gerechnet hatte. Dieser wandelte jede Nacht umher, schaltete das Licht ein und führte Selbstgespräche. Auch bei der Toilettenhygiene gab es offenbar Differenzen. Doch wer ein halbes Doppelzimmer buche, gehe bewusst das Risiko ein, an Mitreisende mit seltsamen Gewohnheiten zu geraten, so der Richter.