Welche Zahlungsmittel in jedem Urlaub dabei sein sollten

| Tourismus Tourismus

Stellen Sie sich vor, Sie sind im Urlaub und müssen einen Betrag von weniger als 20 Euro bezahlen: Wie würden Sie das tun? Glaubt man einer Yougov-Umfrage im Auftrag der C24 Bank, greift mehr als die Hälfte der Deutschen (53 Prozent) in diesem Fall zum Bargeld. Nur rund 42 Prozent würden eine ihrer Zahlungskarten dafür zücken - in physischer oder digitaler Form. Doch nicht immer sind die Beträge so klein, nicht immer wird jedes Zahlungsmittel akzeptiert. Die Verbraucherzentrale NRW rät daher, wenn möglich auf alle Eventualitäten vorbereitet zu sein - und verschiedene Zahlungsmittel im Urlaub mitzuführen.

Dazu gehöre immer auch eine gewisse Menge Bargeld in der jeweiligen Landeswährung, um eben gerade Kleinstrechnungen bezahlen zu können. In der Stadt oder bei Ausflügen sollte dann immer nur so viel Bares im Geldbeutel dabei sein, wie tatsächlich gebraucht wird. Der Rest sollte sicher im Hotelsafe bleiben. Wer das Bargeld erst vor Ort abheben möchte, muss damit rechnen, dass am Automaten im Urlaubsland Extrakosten entstehen.

Nicht jede Zahlungskarte kann alles

Apropos Bargeldabhebung: Ohne eine Zahlungskarte wird das nichts. Oft genügt dafür laut der Verbraucherzentrale NRW auch im Ausland die deutsche Girocard. Denn meist werden diese mit dem V Pay- oder Maestro-System kombiniert, das über die Landesgrenzen hinaus funktioniert. Entsprechende Symbole auf der Karte weisen darauf hin. Bei Kartenzahlungen in der EU bietet die Girocard zudem den Vorteil, dass keine Gebühren anfallen. Nur außerhalb des Euro-Raums können aufgrund der Zahlung in fremder Währung Kosten entstehen.

Doch die Girocard reicht nicht in jedem Fall aus. Gerade für Hotelbuchungen und Mietwagenreservierungen braucht es meist eine Kreditkarte - und zwar in der Regel eine echte. Eine Debitkarte von Visa oder Mastercard wird oft nicht akzeptiert. Zu unterscheiden sind die Karten an dem Zusatzaufdruck «Credit» oder «Debit» auf Vorder- oder Rückseite. 

Bei einem Urlaub außerhalb der EU, also zum Beispiel in der Türkei, in Asien oder in den USA, rät die Verbraucherzentrale grundsätzlich dazu, mindestens eine Debit-, besser aber eine Kreditkarte mitzuführen. Oft ist deren Akzeptanz im Ausland besser. Bei Bargeldabhebungen und Zahlungen können dann aber Gebühren anfallen. Für beide Karten wichtig: Prüfen Sie vor Abfahrt in den Urlaub die jeweiligen Verfügungsgrenzen - im Urlaub sind diese unter Umständen schneller ausgeschöpft als zu Hause. Eine Anpassung des Tages- oder Wochenlimits kann daher sinnvoll sein. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Insolvenz des Reiseveranstalters FTI sorgt bei den verbliebenen Veranstaltern für steigende Buchungszahlen. Nach dem Marktführer Tui berichten nun auch DER Touristik und Alltours über deutliche Zuwächse.

Immer öfter protestieren Spanier gegen die Auswüchse des Massentourismus. In Barcelona überraschten sie Urlauber nun mit einer allerdings unerbetenen Abkühlung.

Mehrere Gegner des Kreuzfahrttourismus haben mit ihren Kajaks zwei Kreuzfahrtschiffe am Kieler Ostseekai blockiert und das Auslaufen der «Aidabella» um rund zwei Stunden verzögert. Dazu fuhren sie vor dem Bug der Schiffe herum. 

Die nordrhein-westfälischen Tourismusregionen erwarten in den Sommerferien viele Urlauber - hoffen aber auf schöneres Wetter. «Die Buchungslage ist gut, aber es könnte noch ein bisschen besser sein», sagte Rouven Soyka, Sprecher von Sauerland-Tourismus.

«Overtourism» wie auf Mallorca gibt es in Mecklenburg-Vorpommern eher nicht. Aber der Nordosten hat in Deutschland die höchste Tourismusintensität - und es gibt durchaus Kapazitätsgrenzen.

Viele Arbeitnehmer in Deutschland schaffen es nicht, im Urlaub richtig abzuschalten. Nach eigener Einschätzung kehren 24 Prozent wenig ausgeruht aus dem Haupturlaub zurück. Zudem endet der Urlaub bei vielen auch früher als geplant.

Wenn der Flug ausfällt oder verspätet ist, haben Reisende Anspruch auf eine Ausgleichszahlung. Die übliche Verjährungsfrist dafür gilt auch bei Pauschalreisen - sagt das höchste deutsche Zivilgericht.

In Thüringen verläuft mit 763 Kilometern mehr als die Hälfte des ehemaligen innerdeutschen Grenzstreifens. Er ist heute ein Naturrefugium, ein Erinnerungsort und man kann nun dort auch übernachten.

Ob wegen müffelnder Algenberge oder streikender Rettungsschwimmer: Es gibt im Badeurlaub kaum Ärgerlicheres als einen gesperrten Strand. Gibt es dann Geld zurück? Ein Experte erläutert die Rechtslage.

Dünen, Strand und Meer gehören zu den Markenzeichen der Ostfriesischen Inseln. Das Angebot dort ändert sich - junge Unternehmer versuchen Tradition und Moderne zu verbinden.