Kriminelle haben bereits im Februar Schreiben und E-Mails an BGN-Mitgliedsunternehmen mit dem Betreff „Pflicht zur Anbringung des Augenspülstation-Schildes – Frist zur Umsetzung“ versendet.
Seit vergangenem Wochenende sind nun auch Schreiben bzw. E-Mails mit dem Briefkopf der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e.V. (DGUV) im Umlauf, die mit dem Betreff „Einführung des digitalen Präventionsmoduls zum 1. Juli 2025, Verpflichtende Teilnahme für alle Mitgliedsunternehmen – inkl. Beitragssenkung“ versehen sind. Es gibt weder ein derartiges digitales Präventionsmodul, noch eine verpflichtende Teilnahme. Auch eine damit verbundene Beitragssenkung oder -erhöhung gibt es nicht.
Diese Schreiben sind mit hoher krimineller Energie gefälscht. Sowohl das Anschreiben als auch die Rechnung enthalten eine angebliche BGN-Telefonnummer, unter der sich die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe meldet. Vermutlich landen diese Anrufe in einem Call-Center im Ausland, die Verbrecher haben offensichtlich einen enormen Aufwand betrieben.
Auch die Mail-Adresse, die in den Schreiben angegeben ist, ist falsch. Die verwendete Adresse „berufsgenossenschaft-nahrungsmittel-gastgewerbe.com“ wird auf die tatsächliche Seite der BGN weitergeleitet – auch dies ein Täuschungsmanöver.
Wichtig: Leisten Sie keine Zahlungen, auch nicht an die BGN! Die BGN versendet grundsätzlich keine Rechnungen für Materialien oder Seminare. Die Strafverfolgungsbehörden sind informiert, die BGN unternimmt alle möglichen rechtlichen Schritte – auch, um einen eventuellen Schaden für die Mitgliedsbetriebe möglichst klein zu halten.