Weil sie sich einen dreiwöchigen Luxus-Urlaub in Australien erschwindelt hatte, soll eine 38 Jahre alte ehemalige Hartz-IV-Empfängerin für 16 Monate ins Gefängnis. Eine entsprechende Strafe des Amtsgerichts Frankfurt wurde vom Landgericht bestätigt, nachdem die Frau den Schaden in Höhe von rund 36 000 Euro bis heute nicht wieder gut gemacht habe, hieß es am Donnerstag bei Gericht. AZ 3480 Js 221871/18
Die Angeklagte hatte die dreiwöchige Tour über den Jahreswechsel 2017/18 bei einem Frankfurter Reisebüro gebucht. Dabei versicherte sie, zahlungsfähig zu sein. Am Urlaubsort buchte sie noch zahlreiche Extra-Unternehmungen dazu, so dass das Gericht schließlich von der hohen Schadensumme ausging. Zu Prozessbeginn beteuerte die Frau, den Schaden begleichen zu wollen, nachdem sie mittlerweile über eine neue Arbeitsstelle und entsprechende Einnahmen verfüge.
Bereits zuvor war die Frau bei einem früheren Arbeitgeber mit Betrügereien aufgefallen und deshalb auch verurteilt worden. Daher wurde die Strafe nicht zur Bewährung ausgesetzt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.