Ein Flirt auf der Tanzfläche bleibt in Niedersachsen trotz der Wiedereröffnung von Diskotheken nach dem Corona-Lockdown ein bisschen schwierig. Anders als in der Corona-Verordnung seit Montag zunächst geregelt, gilt auf der Tanzfläche nun doch eine Maskenpflicht, teilte die Landesregierung am Mittwoch mit. Die Corona-Verordnung wird in diesem Punkt und in einigen anderen Details noch einmal angepasst. Geplant ist, dass die aktualisierte Verordnung dann am Freitag, rechtzeitig vor dem Wochenende, in Kraft tritt.
Liegt die Sieben-Tage-Inzidenz unter 35, dürfen Bars, Diskotheken und Clubs in Niedersachsen wieder öffnen. Die Kapazität ist auf 50 Prozent begrenzt, es gilt eine Testpflicht für die Besucher, und nur im Sitzen darf die Maske abgenommen werden.
Eine erhebliche Erleichterung greift unterdessen mit der aktualisierten Verordnung im Tourismus: Bei einer Inzidenz unter 35 entfällt für Hotels, Ferienwohnungen und andere Quartiere die eintägige Wiederbelegungssperre.
Die Vorsitzende der Grünen-Landtagsfraktion, Julia Willie Hamburg, kritisierte die Verordnung im Interview der «Nordwest-Zeitung» (Donnerstag) als mangelhaft. Sie sei «mit ganz heißer Nadel gestrickt». Wenn nicht einmal 24 Stunden nach Inkrafttreten das Regelwerk geändert werden müsse, spreche dies Bände. (dpa)