Weil er den Akku seines Privatwagens an einer Firmensteckdose aufgeladen hat, muss ein Angestellter in Düsseldorf um seinen Job kämpfen. Sein Arbeitgeber hatte ihm deswegen fristlos gekündigt. Am kommenden Dienstag (14.00) wird das Landesarbeitsgericht in Düsseldorf den Fall verhandeln, wie das Gericht mitteilte.
Der Kläger war in einem Hotelbetrieb regelmäßig in der Spätschicht eingesetzt. Sein Hybridauto hatte er an einer 220-Volt-Steckdose im Flur eines Seminartraktes aufgeladen, obwohl es laut Hausordnung aus Sicherheitsgründen verboten war, Akkus für Elektromotoren aufzuladen.
Der Kläger behauptet, er habe sein Auto nur für wenige Minuten aufgeladen, weil es an dem Tag zu einem unerwarteten Leistungsabfall seines Fahrzeug-Akkus gekommen sei. Er habe nur seine Heimfahrt sicherstellen wollen.
Es sei außerdem geduldet worden, dass Mitarbeiter Handys, Tablets, E-Bikes, E-Roller, Bluetooth-Lautsprecher oder Ventilatoren im Betrieb laden.
Die Arbeitgeberin führt an, dass der Kläger sein Auto nicht nur am besagten Tag, sondern etwa zehn Mal bei ihr aufgeladen habe. Am 12. Januar 2022 habe er sein Auto für mindestens 20 Minuten geladen und damit Strom im Wert von 40 Cent gestohlen.
Zwar sei der finanzielle Schaden minimal, es liege aber ein erheblicher Vertrauensverlust vor. Die vom Kläger behauptete betriebliche Duldung des Ladens privater Geräte bestehe nicht.
In erster Instanz hatte dennoch der Rezeptionist gewonnen. Der Kläger habe sein Auto fünf bis sechsmal geladen. Dies sei eigentlich ein Grund für eine fristlose Kündigung. Im konkreten Fall wäre aber eine Abmahnung ausreichend gewesen. (dpa)