Die Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart hat Anklage gegen den prominenten Koch Frank Heppner erhoben. Der Betreiber des Restaurants „Au Lac 51“ in Rottach-Egern soll dem mutmaßlichen Reichsbürger-Netzwerk um Heinrich XIII. Prinz Reuß angehört haben.
Die Anklage steht im Zusammenhang mit den Ermittlungen zu Umsturzplänen der Gruppierung. Heppner, der aus Gmund stammt, zählt zu vier weiteren Angeklagten in diesem Komplex. Die Nachricht erreichte Heppner, wie Medien berichten, am 25. März, dem Tag, an dem er in der Tegernseer Pfarrkirche St. Quirinus um seinen verstorbenen Geschäftspartner Dieter Maiwert trauerte.
Die Justiz wirft dem 64-Jährigen vor, die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Zeitraum zwischen Juli 2022 bis Dezember 2022 in Tateinheit mit der Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens vorgeworfen.
Gemäß der Anklage sollte sich ein Heppner insbesondere um das Verpflegungskonzept für die nach der Machtübernahme der Vereinigung neu aufzustellende „Neue Deutsche Armee“ kümmern. Zusätzlich soll er innerhalb der Vereinigung als Ressortverantwortlicher für eine von dieser angestrebten Übergangsregierung gehandelt worden sein.
Heppner hatte die Vorwürfe kürzlich öffentlich zurückgewiesen. Der Koch war im Dezember 2022 festgenommen worden. Drei Monate saß der Vater der Lebensgefährtin von Ex-Bayern-Star David Alaba in U-Haft. Nach Recherchen von „stern Investigativ“ soll Heppner dem sogenannten „militärischen Führungsstab“ der Verschwörer angehört haben.
Der Koch beteuert seine Unschuld. (Tageskarte berichtete). Angeblich habe er von den Umsturzplänen nicht gewusst und auch „niemals“ dem Militärstab angehört. Die Observierer müssten sich verhört oder seine Aussagen falsch interpretiert haben. „Erschießen wollte ich keinen. Das ist Quatsch“, so der Promikoch. Stattdessen habe er auf einen lukrativen Auftrag für ein Verpflegungskonzept der regulären Bundeswehr gehofft. Die Anschuldigungen des Generalbundesanwalts beschreibt Heppner als geschäftsschädigend.
Gegenüber BILD wehrt sich der Koch nun gegen die neuerlichen Anschuldigungen: Alle Vorwürfe seien den Ermittlern lange bekannt. Man habe ihn trotzdem aus der U-Haft entlassen und bisher keine Anklage erhoben. Er sei „ein großer Demokratie-Anhänger“, gelobt Heppner: „Die Regierung wurde demokratisch gewählt. Auch ich habe gewählt. Deshalb muss ich aber nicht immer alles gut finden, was die Politik so entscheidet.“
Neben Heppner hat die Staatsanwaltschaft jetzt auch Anklage gegen einen als klassischen Sänger bekannter 45-Jähriger erhoben, der für die Anwerbung weiterer Vereinigungsmitglieder sowie für die kulturelle Untermalung von Rekrutierungsveranstaltungen zuständig gewesen sein soll. Eine 45-jährige weitere Angeschuldigte habe innerhalb des militärischen Arms der Vereinigung das „Akquise-Team“ geleitet, welches vornehmlich für die Überprüfung von Rekruten für die „Heimatschutzkompanien“ zuständig gewesen sei, welche die Umsturzpläne der Vereinigung mit Waffengewalt habe unterstützen sollen. Ihrem 50-jährigen Ehemann wird vorgeworfen, ebenfalls dem Akquise-Team angehört und in dieser Funktion unter anderem an Rekrutierungsreisen der Führung des militärischen Arms der Vereinigung teilgenommen zu haben.
Es handelt sich um die erste Anklage der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart aus dem bundesweiten Verfahrenskomplex „BAO Schatten". Insgesamt sind beim Staatsschutzzentrum Baden-Württemberg Verfahren gegen 58 Beschuldigte aus diesem Gesamtkomplex anhängig.
Der Vorwurf in diesen Verfahren lautet in 10 Fällen auf Mitgliedschaft in der „Vereinigung Prinz Reuß“, in 23 Fällen auf Unterstützung dieser Vereinigung und in 25 Fällen auf Nichtanzeige geplanter Straftaten.
Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof hat in dem Verfahrenskomplex bereits drei Anklagen gegen insgesamt 27 Rädelsführer der Gruppierung erhoben. In einem dieser Verfahren läuft seit dem 29.4.2024 die Hauptverhandlung vor dem 3. Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart. Auch die beiden weiteren Hauptverhandlungen vor den Oberlandesgerichten München und Frankfurt haben bereits begonnen.
Für Ermittlungsverfahren wegen des Vorwurfs der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung ist gemäß § 120 Abs. 1 Nr. 6 GVG in Verbindung mit § 142a Abs. 1 GVG grundsätzlich der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof zuständig. Er gibt das Verfahren in Sachen minderer Bedeutung an die Generalstaatsanwaltschaft der jeweiligen Landeshauptstadt ab. Die Verhandlung und Entscheidung obliegt in diesen Fällen immer dem Oberlandesgericht am Sitz der Landesregierung.