Zahlen & Fakten

Zahlen & Fakten

Mit dem Bunker hat Hamburg einen neuen Touri-Hotspot bekommen. Und der wird gut frequentiert. Das bringt Herausforderungen mit sich. Die wollen Bauherr und Betreiber nun angehen. In dem Bunker ist auch ein Hotel untergebracht.

Die Besucher auf dem Münchner Oktoberfest werden jünger. 18- bis 29-Jährige machten in den ersten neun Tagen des Festes 27 Prozent der volljährigen Besucher aus. Seit 2019 hat sich der Anteil damit fast verdoppelt.

Das Finanzamt gewährt steuerliche Vergünstigungen für den Weg zur Arbeit. Voraussetzung ist, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die günstigste Strecke nutzen. Aber: Welche ist das?

Ein Arbeitsverhältnis kann auch mit einem Aufhebungsvertrag enden. Meist springt für Beschäftigte dabei eine Abfindung raus. Aber wie hoch muss die ausfallen? Gibt es Vorgaben?

Ringe reichen oder Taschentücher, Reden vorbereiten oder Partyspiele: Trauzeugen sind heute kein Pflicht mehr, hilfreich sind sie dennoch. Wann sie für den großen Tag frei bekommen.

Zum Jahresende gibt es für manche Arbeitnehmer ein 13. Monatsgehalt. Wann Sie Anspruch darauf haben - und was gilt, wenn sie vor Jahresende kündigen.

Manchmal ist es schneller vorbei als gedacht: Man bekommt die Kündigung und wird direkt freigestellt. Was während dieser Zeit gilt - und wann eine Freistellung überhaupt möglich ist.

Bei den Firmenpleiten in Deutschland zeigt der Trend weiter nach oben. Die Zahl der beantragten Regelinsolvenzen lag im September um 19,5 Prozent über dem Wert des Vorjahresmonats.

Um Formulierungen in Arbeitszeugnissen gibt es immer wieder Streit. Doch nicht nur die Beurteilung der Leistungen selbst kann für Konflikte sorgen. Was gilt, wenn der Dank am Ende fehlt.

Der Klimawandel bedroht die europäischen Hopfenernten. Forscher erwarten deutlich weniger und schlechtere Erträge für den Bier-Grundstoff. In der Branche ist das Problem bekannt. Gegenmaßnahmen laufen bereits.

Gehen oder bleiben? Die Frage stellt sich manchmal in Beziehungen - auch in denen zwischen Beschäftigten und Vorgesetzten. Übers Knie brechen sollte man die Entscheidung besser nicht.

Bezahlt ein Arbeitnehmer den Sprit für sein Privatauto mehrmals mit einer Tankkarte, die ihm vom Arbeitgeber für den Dienstwagen überlassen wurde, kann eine fristlose Kündigung die Folge sein. Und zwar auch ohne eine vorherige Abmahnung. Das zeigt ein Gerichtsurteil.