Arbeitgeber darf nicht vor ehemaliger Angestellter warnen

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Ein Arbeitgeber darf die neue Arbeitsstelle einer ehemaligen Mitarbeiterin nicht einfach über deren Fehlverhalten informieren. Das zeigt ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz (Az. 6 Sa 54/22), auf das «Haufe.de» hinweist.

Im konkreten Fall ging es um Vorwürfe gegen eine Pflegefachkraft. Nach ihrer Kündigung entschied der Geschäftsführer ihres ehemaligen Arbeitgebers, ihre neue Arbeitsstätte vor ihr zu warnen.

Seinen Aussagen zufolge fehlte die Frau unentschuldigt bei der Arbeit und erschlich sich den neuen Job mit falschen Angaben im Lebenslauf. Wie es in dem Beitrag heißt, argumentierte der Arbeitgeber vor Gericht, der Geschäftsführer habe den neuen Arbeitgeber und dessen Kunden vor seiner Ex-Mitarbeiterin schützen wollen.

Persönlichkeitsrechte verletzt

Die Pflegefachkraft indes bestritt die Vorwürfe und verlangte eine Unterlassung der diffamierenden Äußerungen gegenüber möglichen neuen Arbeitgebern. Das LAG Rheinland-Pfalz stimmte der Frau zu - wie schon die Vorinstanz.

Mit seinem Anruf habe der ehemalige Arbeitgeber ihre Persönlichkeitsrechte verletzt. Auch wenn seine Vorwürfe der Wahrheit entsprächen, habe er nichts von der Weitergabe der Informationen gehabt. Bei den falschen Aussagen im Lebenslauf habe es sich zudem nicht um Angaben zu Leistungen und Verhalten der Frau gehandelt.

Außerdem habe der Ex-Arbeitgeber die Frau aufgrund ihres Fehlverhaltens nicht abgemahnt. Die Vorwürfe habe der Mann erst nach ihrer Kündigung geäußert. Die Richterinnen und Richter bekamen so den Eindruck, dass der Unternehmer seiner ehemaligen Arbeitnehmerin mit dem Anruf nur habe schaden wollen.

Weitergabe von Infos nicht grundsätzlich verboten

Laut Gericht werden Arbeitgeber nicht grundsätzlich darin gehindert, Informationen über Leistung und das Verhalten ausgeschiedener Beschäftigter weiterzugeben - auch gegen deren Willen. Etwa, wenn es darum geht, andere Arbeitgeber bei der Wahrung ihrer Belange zu unterstützen. Dafür müssen aber immer die Persönlichkeitsrechte gegen die Interessen anderer abgewogen werden. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Work-Life-Balance ist längst nicht mehr nur Sache der jüngeren Generationen: Eine Studie zeigt, dass die Mehrheit der Arbeitnehmer lieber mehr freie Zeit hätte. Welchen Preis würden sie dafür zahlen?

Insgesamt 479.800 neue Ausbildungsverträge wurden im Jahr 2023 in Deutschland in den insgesamt 328 staatlich anerkannten Ausbildungsberufen abgeschlossen. Das vermeldet destatis diese Woche. Das sind 2,1 Prozent mehr als 2022 und damit erstmals seit der Coronakrise wieder ein deutliches Plus. Im Gastgewerbe sehen die Zahlen noch deutlich besser aus.

Zum Start des Ausbildungsjahres rückt die Kluft zwischen unbesetzten Lehrstellen und Schulabgänger ohne Ausbildungsplatz wieder in den Blickpunkt. Dass junge Menschen und Betriebe häufig nicht zueinander finden, hat mehrere Ursachen. Ein Grund: Unternehmen und junge Menschen kommunizieren oft aneinander vorbei.

Die Aufnahme eines Kredits wird in Deutschland häufig durch die Schufa, die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung, begleitet. Diese Institution erfasst die Kreditwürdigkeit von Bürgern und wirkt sich maßgeblich auf die Bedingungen eines Kredits aus. Für viele Menschen, die aufgrund von negativen Schufa-Einträgen Schwierigkeiten haben, einen Kredit in Deutschland zu erhalten, stellt sich die Frage, ob Kredite auch im Ausland beantragt werden können, ohne dass die Schufa eine Rolle spielt. Überdies gibt es zahlreiche Hürden, die es zu überwinden gilt, um einen Kredit im Ausland zu erhalten. Der folgende Artikel klärt auf.

Die Stadt Frankfurt führt zur Stärkung der Nachtkultur einen sogenannten Nachtrat ein. Dieser Rat setzt sich aus 13 Menschen aus der Stadtverwaltung und den verschiedenen Branchen der Nachtökonomie zusammen. Das Gastgewerbe steht besonders im Fokus.

Ein Weihnachtsmarkt ohne Musik ist für viele undenkbar. Doch die vielerorts gestiegenen Gema-Rechnungen sorgten 2023 für Unmut. Die Verwertungsgesellschaft setzt nun auf mehr Infos für Veranstalter.

Deutschlands Arbeitnehmer machen die Kaufkraftverluste aus den Hochinflationszeiten weiter wett. Im zweiten Quartal übertrafen die Steigerungen der Bruttolöhne das fünfte Mal in Folge die Entwicklung der Verbraucherpreise.

Die BAT-Stiftung für Zukunftsfragen hat den „Freizeit-Monitor 2024“ vorgestellt. Für die seit 1982 regelmäßig durchgeführte Untersuchung wurden im Juli und August Bürger ab 18 Jahren zu über 100 unterschiedlichen Freizeitaktivitäten befragt.

Ein aktueller Bericht des Arbeits- und Wirtschaftsministeriums bescheinigt der Lehrlingsausbildung in Österreich ein Langzeittief. Besonders auffällig ist die Entwicklung in der Tourismusbranche, wo sich die Zahl der Lehrlinge in den letzten 15 Jahren mehr als halbiert hat.

Wer bereits alle Urlaubstage für das Jahr aufgebraucht hat und dennoch eine Auszeit benötigt, kann unbezahlten Urlaub beantragen. Doch nicht immer hat ein solcher Antrag Aussicht auf Erfolg.