Arbeitgeber macht Hausbesuch bei Krankheit: Ist das erlaubt?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Hohe Krankenstände belasten das Team - klar. Aber darf ein Arbeitgeber häufige Krankmeldungen einzelner Mitarbeiter oder Mitarbeiterinnen zum Anlass nehmen, mal dort zu Hause vorbeizuschauen? 

Das soll zum Beispiel beim Autohersteller Tesla in Brandenburg häufiger vorgekommen sein. Wie Tesla-Werksleiter André Thierig gegenüber der Deutschen Presse-Agentur sagte, seien Hausbesuche nichts Ungewöhnliches – «das machen viele Unternehmen».

Unangekündigte Hausbesuche nur in Ausnahmefällen

Aber ist es überhaupt erlaubt, dass Personalchef oder Geschäftsführer plötzlich und unangekündigt vor der Haustüre stehen, wenn sich Beschäftigte krankgemeldet haben? 

Laut Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht, sind unangekündigte Hausbesuche «nur unter Wahrung des datenschutzrechtlichen Rahmens» zulässig. Der Besuch müsse daher für einen berechtigten Zweck «geeignet, erforderlich und verhältnismäßig» sein. In der Praxis wird das der Arbeitsrechtsexpertin zufolge «allenfalls bei konkretem Missbrauchsverdacht überhaupt in Betracht kommen» - und auch dann nur, wenn nicht weniger einschneidende Maßnahmen in Betracht kommen.

Entsprechend sind Beschäftigte auch nicht verpflichtet, die Tür aufzumachen, zu Hause zu sein oder Auskünfte zu ihrer Erkrankung zu geben, wenn der Arbeitgeber unangekündigt für einen Hausbesuch auftaucht. 

Auch Anrufe nur in Einzelfällen zulässig

In aller Regel müssen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht einmal telefonisch erreichbar sein oder Anrufe entgegennehmen, während sie krank sind, stellt Juristin Oberthür klar. Anrufe zu Kontrollzwecken, weil der Arbeitgeber Zweifel an der AU-Bescheinigung hegt, seien allenfalls sehr begrenzt möglich. 

In Einzelfällen können aber Ausnahmen einen Anruf rechtfertigen - denkbar sei etwa, dass jemand während der Arbeitsunfähigkeit auf dringende dienstliche Fragen antworten muss. Auch das hänge aber vom konkreten betrieblichen Interesse und der Art der Krankheit ab.

Bei Zweifeln: Kein Lohn oder Überprüfung durch Medizinischen Dienst

Welche Möglichkeiten bleiben Unternehmen nun, wenn sie den Verdacht haben, dass Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter einfach blau machen? Wo berechtigte Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit eines Beschäftigten bestehen, die den Beweiswert der ärztlichen AU-Bescheinigung erschüttern, könne der Arbeitgeber die Entgeltfortzahlung verweigern. Der Arbeitnehmer müsse dann konkret begründen, welche Krankheit bestanden und die Arbeitsunfähigkeit begründet hat.

Darüber hinaus können Arbeitgeber den Medizinischen Dienst der Krankenkasse auffordern, die Arbeitsunfähigkeit zu überprüfen. Das Ergebnis wird dem behandelnden Arzt mitgeteilt. Der Arbeitgeber bekommt das Ergebnis lediglich, wenn die Einschätzung des Medizinischen Dienstes von der des Arztes abweicht. 

Eine Überprüfung ist Rechtsexperten zufolge etwa regelmäßig zum Beispiel dann möglich, wenn ein Arbeitnehmer auffallend häufig oder immer wieder für kurze Zeit arbeitsunfähig ist - und die Arbeitsunfähigkeit häufig auf einen Montag oder Freitag fällt oder an solchen Tagen beginnt. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Nach einem aktuellen Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg sind gezahlte Zuschüsse im Rahmen der Corona-Soforthilfen beitragspflichtig. Das gilt selbst dann, wenn die Soforthilfen später zurückgezahlt werden müssen, weil die Voraussetzungen für die Zahlung der Sofort-Hilfen nicht gegeben waren.

Auch im September haben in Deutschland deutlich mehr Unternehmer den Gang zum Insolvenzgericht antreten müssen als ein Jahr zuvor. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes stieg die Zahl der angemeldeten Verfahren um 13,7 Prozent im Vergleich zum September 2023.

Hotels und Gastronomie suchen in vielen Städten nach Mitarbeitern. Einer neuen Studie zufolge fehlen dennoch deutlich weniger Fachkräfte als vor einem Jahr. Grund ist die schwierige wirtschaftliche Situation und die Tatsache, dass sich die Branche nicht vollständig von den Auswirkungen der Pandemie erholt habe.

Die Corona-Pandemie bescherte Hotel, Restaurants und Cafés schwierige Zeiten. Anschließend wurde es nicht besser. Die Branche kämpft mit Personalproblemen, sparsamen Gästen und gestiegenen Preisen.

Verstirbt der Chef plötzlich, ist das ein großer Schock. Gleichzeitig können sich für Mitarbeitende existenzielle Fragen stellen: Ist jetzt auch der Job und damit das Einkommen weg?

Der Krankenstand bei Beschäftigten bewegt sich im laufenden Jahr auf Rekordniveau. An einer missbräuchlichen Ausnutzung der telefonischen Krankmeldungen liegt das aber nicht, ist sich die AOK sicher.

Eine Phase mit Teilzeitarbeit gehört bei vielen Beschäftigten zum Berufsleben dazu. Muss das eigentlich im Lebenslauf kenntlich gemacht werden, und sind solche Zeiten womöglich weniger angesehen?

Wer sich in seinem Job wohlfühlt und nicht nur fürs Geld arbeitet, würde auch als Rentner noch weitermachen. Auch das Alter spielt demnach eine Rolle.

Mitarbeitergespräch einfach aufnehmen, statt schriftlich zu dokumentieren? Egal, ob Chef oder Mitarbeiter - das ist klar geregelt. Ein Fachanwalt erklärt, was gilt und wer welche Rechte hat.

Auf Karriereportalen oder per Messenger: Gefälschte Stellenanzeigen sind nicht immer auf den ersten Blick als solche zu erkennen. Diese Betrugsmaschen sollten Sie kennen, um sich zu schützen.