Arbeitskleidung: Können Mitarbeiter den Anzug von der Steuer absetzen?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Beim Arztkittel, der Anwaltsrobe oder dem Schutzhelm ist die Sache klar: Stellt der Arbeitgeber sie nicht, können die Ausgaben dafür als Werbungskosten von der Steuer abgesetzt werden. Doch wie sieht es mit dem Anzug oder Blazer fürs Büro aus?

Ausgaben dafür lehnt das Finanzamt regelmäßig ab, berichtet die Stiftung Warentest in ihrer Zeitschrift «test» (Ausgabe 03/23). Der Grund: Diese Kleidungsstücke können auch privat getragen werden. Als Berufsbekleidung wird vom Finanzamt dagegen Kleidung anerkannt, bei der das so gut wie ausgeschlossen ist.

Zu letzterem zählt auch Kleidung, die getragen wird, um das private Outfit im Job zu schonen: Arbeitsoverall, Kochjacke oder Blaumann, zum Beispiel. Schwarze Kleidungsstücke für Trauerrednerinnen und Trauerredner sind hingegen nicht abzugsfähig. Einem Urteil des Bundesfinanzhofs zufolge (BFH, Az. VIII R 33/18) sind sie als bürgerliche Kleidung zu werten, die zu den unverzichtbaren Aufwendungen der privaten Lebensführung gehören.

Reinigung von Arbeitskleidung steuerlich absetzen

Übrigens: Ausgaben für Berufsbekleidung in der Steuererklärung anzugeben, lohnt sich für Arbeitnehmer nur, wenn alle Werbungskosten zusammen in diesem Jahr höher als 1230 Euro liegen. Denn so hoch ist die Werbungskostenpauschale, die automatisch bei jedem Arbeitnehmer von den Einkünften abgezogen wird. Unabhängig davon, ob man Kosten für den Beruf geltend macht oder nicht, berichtet «test».

Unter Werbungskosten fallen alle Ausgaben rund um den Beruf, etwa für die Fahrt zur Arbeit, für Weiterbildungen oder Gewerkschaftsbeiträge. Gut zu wissen: Hat das Finanzamt die Berufsbekleidung anerkannt, zählen auch Kosten für deren Reinigung dazu. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Auch fünf Jahre nachdem die Corona-Pandemie Videokonferenzen zum Durchbruch verholfen hat, bedeuten sie für viele Menschen Stress. Wie stark, das kommt auch darauf an, wer mit wem spricht, wie eine Umfrage im Auftrag von Logitech zeigt.

Arbeiten von zu Hause oder Anwesenheitspflicht im Büro? Wie sieht eine vernünftige Mischung aus beiden Modellen aus? An diesen Fragen scheiden sich in der deutschen Wirtschaft die Geister.

Wer 0,4 Liter Cola bestellt hat, möchte genau diese Menge auch in seinem Glas serviert bekommen. Darf der Gastronom mit Eiswürfeln auffüllen, damit der Füllstrich des Glases erreicht wird?

Trinkgeld wird mittlerweile auch über die digitale Trinkgeldfunktion an Kartenterminals gegeben. Eine aktuelle Analyse zeigt, wie hoch digitale Trinkgelder im Durchschnitt ausfallen – mit teils überraschenden Unterschieden bei den deutschen Millionenstädten. 

Die Arbeitslosigkeit in Deutschland steigt kontinuierlich seit Jahren. Doch in vielen Betrieben fehlt es weiterhin vor allem an einem: geeignetem Personal. Das betrifft auch weiterhin das Gastgewerbe.

Deutlich mehr Firmenpleiten und der höchste Stand in Westeuropa seit 2013: Das ist die Insolvenzbilanz des vergangenen Jahres. 190.449 Fälle zählt die Auskunftei Creditreform - 12,2 Prozent mehr als ein Jahr zuvor. Und ein weiterer Anstieg zeichne sich ab. 

Seit dem 1. Januar 2025 ist die E-Rechnung verpflichtend - zumindest auf Empfangsseite. Aber wie gelingt die Umstellung auf elektronische Rechnungen? Welche Fristen müssen beachtet werden? Und was bedeutet das für den Betriebsprüfer? Diese und viele weitere Fragen beantwortet Concierge – das ETL ADHOGA Branchenmagazin jetzt in der neuen Ausgabe.

Ganze Bohne im Aufwind, Pads im Sinkflug: Der Kaffeemarkt in Deutschland wandelt sich - auch durch das Kaufverhalten jüngerer Menschen. Sie setzen oft auch auf andere Wachmacher.

Vor einigen Wochen gab es bei der Bundesagentur für Arbeit einen IT-Sicherheitsvorfall, der schadlos verlaufen sein soll. Um weitere Angriffe dieses Musters zu verhindern, hat der Vorstand der BA aber zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen für alle Portal-Nutzenden der BA beschlossen, auch die Arbeitgeber-Kunden.

Maximal 20 Stunden pro Woche: Länger sollten Werkstudentinnen und -studenten nicht arbeiten, um ihren Studierendenstatus nicht zu verlieren. Zumindest werden einige Vorgesetzte nicht müde, das regelmäßig zu betonen. Doch in Wahrheit ist die Regelung gar nicht so streng, wie man annehmen könnte.