Auch Alkoholabhängige Angestellte haben einen Anspruch auf Lohnfortzahlung, wenn sie aufgrund ihrer Sucht krankgeschrieben werden. So urteilte nun das Bundesarbeitsgericht in Erfurt. Eine Baufirma aus Nordrhein-Westfalen hatte dies einem süchtigen Mitarbeiter nach einem Rückfall verweigert. Zu Unrecht, so das Urteil. Die Abhängigkeit habe es nicht erlaubt, mit eigener Willensanstrengung vom Alkohol loszukommen. Daher sei ein Verschulden des Erkrankten auszuschließen.