Auch umgekehrte Familienheimfahrt kann Steuern sparen

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Mit doppelter Haushaltsführung lassen sich Steuern sparen. In der Einkommensteuererklärung sind die Ausgaben als Werbungskosten berücksichtigungsfähig, erklärt Erich Nöll vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL). «Zu den Kosten der doppelten Haushaltsführung gehört auch eine Familienheimfahrt pro Woche», sagt er. 

Ansetzbar sind wie bei der Entfernungspauschale 30 Cent pro Kilometer für die ersten 20 Kilometer, danach 38 Cent pro Kilometer. Berechnet wird nur die Einfachstrecke, also nicht der Weg hin und zurück.

Auch Besuche des Partners können Steuern sparen

Mehr als eine Fahrt pro Woche wird steuerlich allerdings nicht anerkannt. Ebenso wenig eine Heimfahrt mit dem Dienstwagen. Was aber viele nicht wissen: Auch eine Besuchsfahrt vom Ehepartner oder der Lebensgefährtin zum Zweitwohnsitz - die sogenannte umgekehrte Familienheimfahrt - kann unter Umständen in der Steuererklärung angesetzt werden.

Und zwar dann, wenn der- oder diejenige zusammen mit dem Steuerpflichtigen am Hauptwohnsitz wohnt. Außerdem darf der am Zweitwohnsitz lebende Partner oder die Partnerin aus beruflichen oder gesundheitlichen Gründen nicht selbst nach Hause fahren können. Es zählt also nicht, wenn man einfach am Zweitwohnsitz ein schönes Wochenende verbringen möchte, erklärt Nöll. 

Begründung muss stimmen

Solche beruflichen Gründe können zum Beispiel erforderliche Arbeit am Wochenende sein, ebenso Bereitschaftsdienste, Fortbildungsveranstaltungen am Wochenende oder eine Ableistung von Überstunden.

Sinnvoll sei es, solche Fahrten mit Datum und Angabe der beruflichen Gründe für die Verhinderung der Familienheimfahrt genau aufzuschreiben und sich das vom Arbeitgeber abzeichnen zu lassen, rät Nöll. Übrigens: Auch diese Partnerbesuche werden nur einmal pro Woche anerkannt. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Die BAT-Stiftung für Zukunftsfragen hat den „Freizeit-Monitor 2024“ vorgestellt. Für die seit 1982 regelmäßig durchgeführte Untersuchung wurden im Juli und August Bürger ab 18 Jahren zu über 100 unterschiedlichen Freizeitaktivitäten befragt.

Ein aktueller Bericht des Arbeits- und Wirtschaftsministeriums bescheinigt der Lehrlingsausbildung in Österreich ein Langzeittief. Besonders auffällig ist die Entwicklung in der Tourismusbranche, wo sich die Zahl der Lehrlinge in den letzten 15 Jahren mehr als halbiert hat.

Wer bereits alle Urlaubstage für das Jahr aufgebraucht hat und dennoch eine Auszeit benötigt, kann unbezahlten Urlaub beantragen. Doch nicht immer hat ein solcher Antrag Aussicht auf Erfolg.

Arbeitsmittel sparen – auf Kosten der Mitarbeiter? Manche Arbeitgeber bitten ihre Angestellten, den eigenen Laptop für die Arbeit zu nutzen. Doch sind Arbeitnehmer verpflichtet, dem zuzustimmen?

Es beginnt harmlos – ein beiläufiger Kommentar über die bevorstehende Wahl. Doch was passiert, wenn das lockere Politik-Gespräch am Arbeitsplatz in hitzige Debatten mit extremen Positionen umschlägt?

Bis zum 23. September können sich auch Hoteliers und Gastronomen um den Deutschen Fachkräftepreis bewerben. Das Bundesministerium für Arbeit zeichnet innovative Lösungen und Beiträge zur Fachkräftesicherung und -gewinnung in insgesamt sieben Kategorien aus.

Vom 29. September bis 6. Oktober 2024 findet wieder die Aktionswoche: Zu gut für die Tonne! des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft statt. Bundesweite Mitmach-Aktionen rund um das Thema „Lebensmittelverschwendung“ sollen zu einem nachhaltigen Umgang mit Ressourcen motivieren.

Azubis werden dringender denn je gesucht: In der aktuellen "Ausbildungsumfrage 2024" meldet die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) einen Höchststand bei der Zahl der Betriebe, die nicht genügend Nachwuchs finden. Das Gastgewerbe gehört neben Industrie, Handel, Verkehrsbranche und Baugewerbe zu den am meisten betroffenen Branchen.

Der DEHOGA Bundesverband warnt aktuell vor zwei Betrugsmaschen. So habe der Deutsche Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität Hinweise auf Fake-Rechnungen erhalten. Bei einer zweiten aktuellen Betrugsmasche wird potentiellen Opfern Ware aus der angeblichen Insolvenzmasse eines Getränkemarkts angeboten.

Um das Gehalt aufzustocken, kann sich neben dem eigentlichen Hauptberuf noch ein Minijob eignen. Oder vielleicht sogar mehrere? Folgendes sollten Sie dazu wissen.