Aufzeichnungspflicht der Arbeitszeit – Wie gut ist das Gastgewerbe vorbereitet?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Die Arbeitszeiterfassung – für die einen ein Segen, für andere ein leidiges Symbol bürokratischer „Ressourcenfresserei“. Doch wie immer man dazu steht: Spätestens seit dem 13. September ist die Auffassung des BAG bekannt, wonach eine Pflicht zur Arbeitszeiterfassung bestehe. Für Unternehmer aus der Gastronomie ist diese Auskunft allerdings nicht überraschend. Schließlich besteht die Aufzeichnungspflicht für die Branche schon sehr lange, wie Steffen Pasler im GASTRObriefing #81 feststellt:

„Seit es das Mindestlohngesetz (MiLoG) gibt und Hotellerie und Gastronomie unter § 2a als eine sogenannte Schwarzarbeit gefährdete Branche klassifiziert ist, müssen Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeiten aufgezeichnet werden“, erläutert der Rostocker ETL-Rechtsanwalt. Allerdings gestattet der Gesetzgeber einige Ausnahmen. „Wer ein Monatsentgelt von über 4.376 Euro brutto erhält oder in den letzten zwölf Monaten mehr als 2.784 Euro ausgezahlt bekommen hat, ist von der Aufzeichnungspflicht befreit“, weiß Pasler. Dies gilt auch für nahe Angehörige. Inwieweit diese Ausnahmen nun noch Bestand haben können, sei allerdings noch nicht absehbar. 

Für viele Arbeitgeber gilt die Aufzeichnungspflicht als „Bürokratiemonster“. Eine Verletzung derselben geht allerdings mit einem Bußgeld einher, warnt Pasler. Vom aktuellen Beschluss des BAG nicht tangiert sei wiederum die Frage der Vergütung bei dokumentierten Überstunden. „Hier ist die Darlegung der tatsächlich geleisteten Arbeit nur ein Baustein. Der zweite ist die Darlegung der arbeitgeberseitigen Veranlassung. Das hat das BAG bereits im Mai deutlich gemacht.“ Am sichersten sei es, anfallende Überstunden regelmäßig abzusprechen, zu dokumentieren und gegenzeichnen zu lassen. „Ein gut geführtes Arbeitszeitenkonto hilft hierbei natürlich beiden Seiten“, so Pasler.

Die Entscheidung des BAG vom 13. September zur Arbeitszeiterfassung ist zudem ein Urteil „inter partes“, also zunächst nur für die sich konkret im Rechtsstreit befindenden Parteien gültig. „Urteile mit allgemeiner Gültigkeit zu sprechen ist Sache des Bundesverfassungsgerichtes. Daher ist die große Aufregung meines Erachtens auch nicht gerechtfertigt“, plädiert Pasler für eine Versachlichung der Debatte. 

Am Ende sei insbesondere für kleine Betriebe ein praktikabler Ansatz gefragt, die Arbeitszeiterfassung nicht zum Bürokratiemonster werden zu lassen. Smarte, auch digitale, Lösungen gebe es bereits, so dass Arbeitgeber:innen im Gastgewerbe nicht die negativ konnotierte Stechuhr wieder einführen müssten.  


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Umfrage “Global Workforce of the Future” der Adecco Group hat 35.000 Arbeitnehmende weltweit befragt, darunter 2.025 in Deutschland. Die Studie zeigt erste Anzeichen für Effizienzsteigerung durch Künstliche Intelligenz (KI). In Deutschland geben drei Viertel der Nutzer an, produktiver zu sein.

Wie in den letzten Jahren waren auch im Beratungsjahr 2023/24 mehr Ausbildungsstellen gemeldet als Bewerberinnen und Bewerber. Die Lücke zwischen beiden Marktseiten ist jedoch kleiner geworden, wie nun die Bundesagentur für Arbeit meldet.

Die Herbstbelebung am Arbeitsmarkt fällt in diesem Jahr weitgehend aus. Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung haben im Oktober zwar abgenommen - wie schon im Vormonat waren die Rückgänge aber sehr gering.

Im Management weiß man nie, was am nächsten Tag auf einen wartet. So hört man von vielen Führungskräften. Bei näherer Betrachtung stellt sich heraus, die Führung, und damit auch die Mitarbeiter, sind auf das Unvorhergesehene nicht genügend vorbereitet. Wie kriegen wir das tägliche Chaos in den Griff? Ein Gastbeitrag von Albrecht von Bonin.

Der Hunger der Deutschen auf italienische Pasta wächst. Die vor allem in Süddeutschland geschätzten Spätzle finden hingegen immer weniger Freunde.

Mit dem Betreff „DEHOGA Nordrhein e.V. - Ihre Beitragsrechnung“ wird derzeit eine angebliche Rechnung des DEHOGA Nordrhein als ZIP-Datei versandt. Dabei handelt es sich um Spam.

Die Konsumlaune der Verbraucherinnen und Verbraucher erholt sich etwas, dennoch bleibt die Stimmung insgesamt pessimistisch. Die konjunkturelle Entwicklung schätzten die Verbraucher allerdings erneut etwas pessimistischer ein.

Früher gehörte das Glas mit Erdbeer- oder Himbeermarmelade automatisch auf den Frühstückstisch. Doch die Gewohnheiten vieler Menschen haben sich geändert. Die Hersteller müssen erfinderisch werden.

Seit 2022 sind die krankheitsbedingten Fehlzeiten in Deutschland deutlich angestiegen. Eine aktuelle Studie des ZEW Mannheim​​​​​​​ zeigt, dass wesentlich für diese Zunahme eine verbesserte statistische Erfassung der Krankheitstage ist.

Eine neue Studie der Universität Cambridge legt nahe, dass die steigende Anzahl an Häusern und Wohnungen, die über Airbnb kurzfristig vermietet werden, in London zu einer erhöhten Kriminalitätsrate führt. Insbesondere Einbrüche und Raubüberfälle treten vermehrt auf.