Aufzeichnungspflicht der Arbeitszeit – Wie gut ist das Gastgewerbe vorbereitet?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Die Arbeitszeiterfassung – für die einen ein Segen, für andere ein leidiges Symbol bürokratischer „Ressourcenfresserei“. Doch wie immer man dazu steht: Spätestens seit dem 13. September ist die Auffassung des BAG bekannt, wonach eine Pflicht zur Arbeitszeiterfassung bestehe. Für Unternehmer aus der Gastronomie ist diese Auskunft allerdings nicht überraschend. Schließlich besteht die Aufzeichnungspflicht für die Branche schon sehr lange, wie Steffen Pasler im GASTRObriefing #81 feststellt:

„Seit es das Mindestlohngesetz (MiLoG) gibt und Hotellerie und Gastronomie unter § 2a als eine sogenannte Schwarzarbeit gefährdete Branche klassifiziert ist, müssen Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeiten aufgezeichnet werden“, erläutert der Rostocker ETL-Rechtsanwalt. Allerdings gestattet der Gesetzgeber einige Ausnahmen. „Wer ein Monatsentgelt von über 4.376 Euro brutto erhält oder in den letzten zwölf Monaten mehr als 2.784 Euro ausgezahlt bekommen hat, ist von der Aufzeichnungspflicht befreit“, weiß Pasler. Dies gilt auch für nahe Angehörige. Inwieweit diese Ausnahmen nun noch Bestand haben können, sei allerdings noch nicht absehbar. 

Für viele Arbeitgeber gilt die Aufzeichnungspflicht als „Bürokratiemonster“. Eine Verletzung derselben geht allerdings mit einem Bußgeld einher, warnt Pasler. Vom aktuellen Beschluss des BAG nicht tangiert sei wiederum die Frage der Vergütung bei dokumentierten Überstunden. „Hier ist die Darlegung der tatsächlich geleisteten Arbeit nur ein Baustein. Der zweite ist die Darlegung der arbeitgeberseitigen Veranlassung. Das hat das BAG bereits im Mai deutlich gemacht.“ Am sichersten sei es, anfallende Überstunden regelmäßig abzusprechen, zu dokumentieren und gegenzeichnen zu lassen. „Ein gut geführtes Arbeitszeitenkonto hilft hierbei natürlich beiden Seiten“, so Pasler.

Die Entscheidung des BAG vom 13. September zur Arbeitszeiterfassung ist zudem ein Urteil „inter partes“, also zunächst nur für die sich konkret im Rechtsstreit befindenden Parteien gültig. „Urteile mit allgemeiner Gültigkeit zu sprechen ist Sache des Bundesverfassungsgerichtes. Daher ist die große Aufregung meines Erachtens auch nicht gerechtfertigt“, plädiert Pasler für eine Versachlichung der Debatte. 

Am Ende sei insbesondere für kleine Betriebe ein praktikabler Ansatz gefragt, die Arbeitszeiterfassung nicht zum Bürokratiemonster werden zu lassen. Smarte, auch digitale, Lösungen gebe es bereits, so dass Arbeitgeber:innen im Gastgewerbe nicht die negativ konnotierte Stechuhr wieder einführen müssten.  


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Sie isst einen Salat, er packt sich Fleisch auf den Teller: So ein Anblick dürfte vielen Menschen vertraut sein. Eine Forschergruppe hat sich angeschaut, in welchen Ländern dieses Verhalten anzutreffen ist.

39 Prozent der deutschen Unternehmen planen, ihre Investitionen in Geschäftsreisen im Jahr 2024 zu erhöhen – trotz steigender Reisekosten und wirtschaftlicher Einschränkungen. 40 Prozent der Unternehmen planen, ihre Investitionen zu reduzieren.

Am Freitag startet die Fußball-Europameisterschaft. Wissenswertes für Gastronomen und Hoteliers hat der DEHOGA Bundesverband zur EM aufbereitet.

Fleischersatzprodukte werden immer beliebter, der Fleischkonsum sinkt. Ob man mit dem Ersatz gesünder isst, wollten Verbraucherschützer wissen und machten den Check. Die Ergebnisse schmecken nicht jedem.

Die Tristar-Hotels sind der beliebteste Arbeitgeber in der Hotellerie. Die Zeit Verlagsgruppe hat in Kooperation mit Kununu ein Ranking erstellt, das auf den Bewertungen der Plattform fußt. Valora liegt in der Gastronomie „vorne“. Weitere Hotel- und Gastromarken sowie Hotels wurden ausgezeichnet. Insgesamt ist die Branche in dem Ranking stark unterrepräsentiert.

Die Inflation hat das Leben deutlich verteuert. Viele Arbeitgeber federn das etwas ab. Aber nicht alle Beschäftigten profitieren. Auch beim Urlaubsgeld geht eine Mehrheit leer aus.

Wer das eigene Smartphone nicht ausschließlich zu privaten Zwecken nutzt, kann die Kosten dafür steuerlich geltend machen. Wie das funktioniert und was Steuerzahler dabei beachten sollten.

Schlechte Stimmung am Arbeitsplatz? Einer Umfrage zufolge sinkt die Lebenszufriedenheit der Arbeitnehmer in Deutschland im weltweiten Vergleich. Gleichzeitig bleibt das Stresslevel hoch.

Vinotheken, Online-Händler und Supermärkte führen Weine aus Südafrika, doch worauf sollte man beim Kauf achten? Ein Winzer und ein Sommelier vom Kap mit Tipps und Ideen für Food-Kombinationen.

Viele Arbeitnehmer haben es schon fest eingeplant. Wenn es dann auf dem Konto landet, freut man sich trotzdem: das Urlaubsgeld. Neben der Landwirtschaft ist das Urlaubsgeld jedoch im Hotel- und Gaststättengewerbe relativ niedrig.