Das Landgericht Hamburg hat per einstweiliger Verfügung der Betreiberin der Webseite www.yelp.de die Bewertung des Hotelrestaurants des Hamburger Relexa Hotel Bellevue untersagt, wenn der Bewertungsnote nur eine willkürliche Auswahl von Gästebewertung zugrunde gelegt wird. Das Hotel wandte sich gegen das Ausfiltern vorwiegend positiver Gästebewertungen im Zuge der Übernahme des Portals Qype durch Yelp. Eine große Zahl von Bewertungen sei, nach Aussage des Anwalts des Hotels, von Yelp willkürlich ausgesondert und damit aus der Bildung der Gesamtnote herausgerechnet worden.