Baden-Württemberg - Tarifvertrag Gastronomie und Hotellerie

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Auf einen neuen Entgelttarifvertrag für das Gastgewerbe in Baden-Württemberg haben sich der DEHOGA und die Gewerkschaft NGG geeinigt. Der Vertrag sieht eine Anhebung der Vergütung in zwei Stufen zum 1. Juli 2022 und zum 1. Oktober 2023 vor und hat eine Laufzeit bis 30.09.2024. Für Betriebe mit bis zu 10 Beschäftigten gilt eine Kleinbetriebsklausel, die die Personalkostenbelastung verringert.

Neu ist das fünfstufige Tarifraster, das sich an der aktuellen Arbeitswirklichkeit der Branche und nicht mehr am traditionellen „französischen Modell“ orientiert. Anders als in der Vergangenheit wurde keine lineare Lohnsteigerung über alle Tarifpositionen hinweg vereinbart – die Erhöhungen fallen z.B. in der unteren Lohngruppe aufgrund der Mindestlohn-Vorgabe prozentual höher aus als in höheren Lohngruppen.

Hier wichtige Fakten im Überblick - Baden-Württemberg - Tarifvertrag Gastronomie und Hotellerie 

  • Einstiegslohn knapp über Mindestlohn: In der untersten Lohngruppe steigt das Entgelt um 14,3 % von bisher 10,76 EUR auf 12,30 EUR ab 1. Juli 2022. Es liegt damit knapp (2,5 %) über dem ab 1. Oktober geltenden Mindestlohn. Zum 1.10.2023 steigt der tarifliche Einstiegslohn für ungelernte Beschäftigte dann nochmals auf 12,60 Euro.
  • Der „Ecklohn“, also die Vergütung für Fachkräfte mit abgeschlossener 3-jähriger Berufsausbildung im ersten Jahr ihrer Beschäftigung, steigt ab 1. Juli 2022 auf 14,30 EUR pro Arbeitsstunde (+ 8,9 %). Zum 1. Oktober 2023 erfolgt eine nochmalige Anhebung dieses sog. „Ecklohns“ um 8,4 %.
  • Auszubildende dürfen sich über eine deutliche Steigerung ihrer Vergütung freuen. Diese steigt ab 1. September 2022 um 100 Euro auf 900 EUR pro Monat im ersten Ausbildungsjahr (+12,5%). Fürs zweite Lehrjahr wurden 1050 Euro (+ 16,7%), für das dritte Lehrjahr 1150 Euro (+15,9%) vereinbart. Die Anhebung der Ausbildungsvergütung erfolgt, anders als in den anderen Lohngruppen, nicht zweistufig, sondern in einer Stufe zum 1. September 2022 und gilt für die gesamte Laufzeit des Tarifvertrages.
  • Keinbetriebs-Regelung: Für Betriebe mit bis zu 10 Beschäftigte fällt die Personalkosten-Mehrbelastung durch den neuen Tarifvertrag geringer aus. Betrieben, die unter die Kleinbetriebsregelung fallen, ist es erlaubt, ihre Beschäftigten nach der jeweils nächstniedrigeren Tarifuntergruppe zu bezahlen. Erläuterung zur Handhabung der Kleinbetriebsregelung finden Betriebe in den FAQs zum neuen Tarifvertrag.

DEHOGA-Bewertung:
Zum Tarifabschluss erklären die Mitglieder der Tarifkommission des DEHOGA Baden-Württemberg: „Uns ist bewusst, dass der Abschluss an die Grenze der wirtschaftlichen Belastungsfähigkeit vieler Betriebe geht. In der Summe bedeuten die vereinbarten Lohnsteigerungen eine erhebliche Mehrbelastung für die Betriebe, im Vergleich mit Tarifabschlüssen in anderen Bundesländern fallen sie jedoch moderat aus. Das gilt besonders für Betriebe bis 10 Mitarbeiter, die die Kleinbetriebsklausel im Tarifvertrag nutzen können. Viel von dem, was jetzt im Tarifvertrag festgeschrieben wurde, ist bereits durch die Marktentwicklung und durch die anstehende Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns vorweggenommen worden – der Verhandlungsspielraum war für die Arbeitgeberseite damit deutlich geringer als in früheren Jahren. Im Übrigen galt es, die Wettbewerbsfähigkeit des Gastgewerbes auf dem Arbeitsmarkt auch in tarifpolitischer Hinsicht sicherzustellen.“

+++ Hier Tarifverträge direkt erhalten +++


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Einst verlangten die in der Wildnis lauernden Tiere dem Urmenschen hohe Wachsamkeit und Flexibilität ab - ohne diese wurde er nicht alt. Heute sind diese Schlüsseldisziplinen erneut lebenswichtig für unsere Gesellschaft – vor allem aber im Job. Ein Gastbeitrag von Albrecht von Bonin.

Weltweit geht der Alkoholkonsum etwas zurück - ist aber laut WHO noch viel zu hoch. Eine Studie zeigt unterdessen, in welchen Ländern welcher Alkohol am liebsten getrunken wird - etwa in Deutschland.

Nutzen Sie Chatbots im Beruf? Wer KI-Tools ohne Absprache einsetzt, muss im schlimmsten Fall mit arbeitsrechtlichen Folgen rechnen. Worauf es bei einem sicheren Einsatz generativer KI ankommt.

Deutschland diskutiert die Vier-Tage-Woche, Griechenland geht einen anderen Weg: Wegen des Fachkräftemangels können Festangestellte dort künftig für ordentlich mehr Geld einen Tag zusätzlich arbeiten.

Immer mehr deutsche Firmen geraten in finanzielle Schwierigkeiten. Die Zahl der Firmenpleiten ist im Vergleich zum Vorjahr fast um ein Drittel gestiegen. Besserung ist nicht in Sicht. Besonders betroffen ist die Dienstleistungsbranche.

Alleinerziehende und Alleinlebende in Nordrhein-Westfalen müssen überdurchschnittlich oft auf Urlaub verzichten. Deutlich seltener trifft es Haushalte mit zwei Erwachsenen ohne Kind.

Arbeitszeugnisse sind wichtig für Bewerbungen, sowohl bei neuen Unternehmen als auch intern etwa für eine neue Stelle. Aber was tun, wenn der Arbeitgeber die Ausstellung verweigert? Ist das erlaubt?

Der DEHOGA Hessen und die Gewerkschaft NGG haben nach zweimonatigem Verhandlungsprozess einen neuen Entgelttarifvertrag für das Hotel- und Gastronomiegewerbe in Hessen abgeschlossen. Die tariflichen Entgelte steigen in zwei Stufen deutlich an.

Die Verhandlungen zwischen dem DEHOGA und der NGG sind zu einem erfolgreichen Abschluss gekommen. Neben einer Anpassung der Vergütung wurde auch die Planungssicherheit für die Beschäftigten und Unternehmen im Sinne der sozialen Verantwortung berücksichtigt.

Ein Schnappschuss von der Geburtstagsfeier, Bilder vom Sandburgenbauen am Strand: Mit dem Smartphone sind schnell Fotos gemacht – und genauso schnell geteilt. Doch was ist eigentlich, wenn auch fremde Kinder auf den Bildern zu sehen sind?