Schnell eine Mail-Antwort generieren lassen oder mit einer ansprechenden Illustration den Geschäftsbericht aufwerten: Bei solchen Aufgaben im Beruf kann ein auf künstlicher Intelligenz (KI) basierender Chatbot viel Zeit sparen. Aber brauchen Beschäftigte die Zustimmung ihres Arbeitgebers, wenn sie solche Tools nutzen wollen?
«Die Frage ist in der rechtswissenschaftlichen Literatur nicht einheitlich beantwortet», sagt Klaus-Dieter Franzen, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Bremen. Vieles spreche jedoch dafür, dass die Nutzung von Chatbots auch ohne Zustimmung des Arbeitgebers zulässig ist.
Ein Chatbot habe im Gegensatz zu einer natürlichen Person keine eigene Rechtspersönlichkeit, ist so gesehen kein «Dritter». Zudem kontrolliere der Arbeitnehmende den Einsatz der KI. Sie oder er entscheide, welche Prompts eingegeben und wie die Arbeitsergebnisse verarbeitet werden. «Dabei sollte man die Arbeitsergebnisse des Chatbots aber immer überprüfen», so Franzen.