Beitragspflicht bei Corona-Soforthilfen

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Nach einem aktuellen Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg sind gezahlte Zuschüsse im Rahmen der Corona-Soforthilfen beitragspflichtig. Das gilt selbst dann, wenn die Soforthilfen später zurückgezahlt werden müssen, weil die Voraussetzungen für die Zahlung der Sofort-Hilfen nicht gegeben waren.

Im Streitfall hatte der hauptberuflich Selbständige im April 2020 im Rahmen der Corona Sofort-Hilfen 4.500 Euro erhalten. Diese wurden im Jahr 2023 von der Beihilfestelle zurückgefordert, da die Bewilligungsvoraussetzungen nicht gegeben waren. Die Krankenversicherung wertete die Sofort-Hilfen für das Jahr 2020 als beitragspflichtig und erhöhte die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung.

Mit der dagegen gerichteten Klage unterlag der Selbständige vor dem Sozial- und dem Landessozialgericht in Baden-Württemberg. Das Gericht erklärte, dass zu den beitragspflichtigen Einnahmen die im Einkommenssteuerbescheid für das Jahr 2020 ausgewiesenen Einkünfte aus Gewerbebetrieb als Arbeitseinkommen beitragspflichtig seien.

Das Gericht wies darauf hin, dass die Rückzahlung der Corona Sofort-Hilfen im Jahr 2023 in seiner Einkommenssteuererklärung gewinnmindernd geltend gemacht werden können, was zu einer geringeren Beitragsbemessungsgrundlage für die Krankenversicherung im Jahr 2023 führe.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Auch im September haben in Deutschland deutlich mehr Unternehmer den Gang zum Insolvenzgericht antreten müssen als ein Jahr zuvor. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes stieg die Zahl der angemeldeten Verfahren um 13,7 Prozent im Vergleich zum September 2023.

Hotels und Gastronomie suchen in vielen Städten nach Mitarbeitern. Einer neuen Studie zufolge fehlen dennoch deutlich weniger Fachkräfte als vor einem Jahr. Grund ist die schwierige wirtschaftliche Situation und die Tatsache, dass sich die Branche nicht vollständig von den Auswirkungen der Pandemie erholt habe.

Die Corona-Pandemie bescherte Hotel, Restaurants und Cafés schwierige Zeiten. Anschließend wurde es nicht besser. Die Branche kämpft mit Personalproblemen, sparsamen Gästen und gestiegenen Preisen.

Verstirbt der Chef plötzlich, ist das ein großer Schock. Gleichzeitig können sich für Mitarbeitende existenzielle Fragen stellen: Ist jetzt auch der Job und damit das Einkommen weg?

Der Krankenstand bei Beschäftigten bewegt sich im laufenden Jahr auf Rekordniveau. An einer missbräuchlichen Ausnutzung der telefonischen Krankmeldungen liegt das aber nicht, ist sich die AOK sicher.

Eine Phase mit Teilzeitarbeit gehört bei vielen Beschäftigten zum Berufsleben dazu. Muss das eigentlich im Lebenslauf kenntlich gemacht werden, und sind solche Zeiten womöglich weniger angesehen?

Wer sich in seinem Job wohlfühlt und nicht nur fürs Geld arbeitet, würde auch als Rentner noch weitermachen. Auch das Alter spielt demnach eine Rolle.

Mitarbeitergespräch einfach aufnehmen, statt schriftlich zu dokumentieren? Egal, ob Chef oder Mitarbeiter - das ist klar geregelt. Ein Fachanwalt erklärt, was gilt und wer welche Rechte hat.

Auf Karriereportalen oder per Messenger: Gefälschte Stellenanzeigen sind nicht immer auf den ersten Blick als solche zu erkennen. Diese Betrugsmaschen sollten Sie kennen, um sich zu schützen.

Die Besucher auf dem Münchner Oktoberfest werden jünger. 18- bis 29-Jährige machten in den ersten neun Tagen des Festes 27 Prozent der volljährigen Besucher aus. Seit 2019 hat sich der Anteil damit fast verdoppelt.