Beleidigung per WhatsApp - Kündigung rechtens?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Pöbeleien und böse Beleidigungen treffen auch Manager und Arbeitnehmer im Internet. Wenn solche Schmähungen durch Kollegen öffentlich sind, drohen außerordentliche Kündigungen. Aber wie öffentlich oder privat sind ehrverletzende Äußerungen in geschlossenen Chatgruppen wie beim Messaging-Dienst WhatsApp? Diese Frage beschäftigte bisher die Arbeitsgerichte einzelner Bundesländer. Am Donnerstag sind erstmals die höchsten deutschen Arbeitsrichter in Erfurt am Zug. Der Präzedenzfall, den sie verhandeln, stammt aus Niedersachsen.

Der Fall

Bis zu sieben befreundete Arbeitskollegen einer Fluggesellschaft, darunter zwei Brüder, bildeten über Jahre eine WhatsApp-Gruppe und tauschten fleißig Nachrichten über ihre privaten Smartphones aus. Ihr Arbeitgeber geriet in Turbulenzen, Umstrukturierungen standen an. Mitglieder der Chatgruppe sollten 2022 in eine Transfergesellschaft wechseln. Monate davor wurde ein Teil ihres Chat-Verlaufs mit wüsten Beschimpfungen eines ihrer Chefs kopiert und gelangte zunächst an den Betriebsrat und dann an den Personalchef - immerhin ein 316-seitiges Dokument. Dessen Echtheit bestätigte einer der Beteiligten schriftlich, wie aus dem Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen von Dezember 2022 hervorgeht. Hintergrund soll ein Arbeitplatzkonflikt gewesen sein.

Die Reaktion des Arbeitgebers

Dem Personalchef des Unternehmens wurde beim Lesen einiges zugemutet: Die Chats enthielten beleidigende, rassistische, teilweise menschenverachtende und sexistische Äußerungen sowie Aufrufe zu Gewalt. Unter anderem ist von «in die Fresse hauen» die Rede. Der Arbeitgeber reagierte mit außerordentlichen Kündigungen, denen der Betriebsrat zustimmte. Die Betroffenen zogen vor Gericht - bis in die letzte Instanz.

Die Entscheidung der Vorinstanzen

Das Arbeitsgericht Hannover und das Landesarbeitsgericht Niedersachsen gaben den Klagen der pöbelnden Arbeitnehmer statt. Der Arbeitgeber sollte ihnen Gehalt nachzahlen. Das Landesarbeitsgericht, das eine Revision zuließ, begründete seine Entscheidung so: «Äußerungen in einer privaten Chatgruppe genießen als Ausdruck der Persönlichkeit und Bedingung ihrer Entfaltung verfassungsrechtlichen Schutz, der dem Schutz der Ehre des durch die Äußerung Betroffenen vorgeht, wenn der Äußernde auf die Wahrung der Vertraulichkeit vertrauen durfte.»

Die rechtliche Bewertung

Die Bundesarbeitsrichter stehen nun vor der Frage, ob eine WhatsApp-Gruppe unter Kollegen eine Art geschützter Raum ist, in dem private Meinungen und Beschimpfungen von Chefs ohne arbeitsrechtliche Folgen ausgetauscht werden können. Möglicherweise geht es auch darum, ob die kopierten Chatprotokolle im Rechtsstreit überhaupt verwertbar sind.

«Bei kleinen, geschlossenen Chatgruppen wie oft bei WhatsApp ist die bisherige Rechtssprechung der Arbeitsgerichte unterschiedlich», sagte der Bonner Arbeitsrechtler Gregor Thüsing der Deutschen Presse-Agentur. Fälle seien unter anderem von Gerichten in Berlin-Brandenburg und Nordrhein-Westfalen verhandelt worden. Die Beleidigungen im Fall aus Niedersachsen bezeichnete Thüsing als krass und menschenverachtend. «Die Frage ist, ob das noch privat und damit geschützt ist.» Chat-Inhalte könnten schließlich weitergeleitet und gespeichert werden. Beleidigungen mit betrieblichem Bezug sind laut Thüsing «ein klassischer Grund für außerordentliche Kündigungen».

Sozialen Medien und Gerichte

Grobe Beleidigungen und Ehrverletzungen von Kollegen und Arbeitgebern in den sozialen Medien spielen nach Angaben des Arbeitsrechtlers zunehmend eine Rolle bei Streitigkeiten vor den Gerichten in Deutschland. Das Spektrum sei breit - von der Weiterleitung intimer Fotos von Kolleginnen bis zur Kündigung per WhatsApp. Eindeutig sei die Rechtsprechung inzwischen, «wenn Beleidigungen nicht im Schutz einer kleinen Chatgruppe ausgesprochen werden» - dies könnte außerordentliche fristlose Kündigung rechtfertigen. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Auf Karriereportalen oder per Messenger: Gefälschte Stellenanzeigen sind nicht immer auf den ersten Blick als solche zu erkennen. Diese Betrugsmaschen sollten Sie kennen, um sich zu schützen.

Die Besucher auf dem Münchner Oktoberfest werden jünger. 18- bis 29-Jährige machten in den ersten neun Tagen des Festes 27 Prozent der volljährigen Besucher aus. Seit 2019 hat sich der Anteil damit fast verdoppelt.

Das Finanzamt gewährt steuerliche Vergünstigungen für den Weg zur Arbeit. Voraussetzung ist, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die günstigste Strecke nutzen. Aber: Welche ist das?

Ein Arbeitsverhältnis kann auch mit einem Aufhebungsvertrag enden. Meist springt für Beschäftigte dabei eine Abfindung raus. Aber wie hoch muss die ausfallen? Gibt es Vorgaben?

Die deutschen Unternehmen müssen noch größere Anstrengungen unternehmen, um den Datenschutz umzusetzen. In rund zwei Drittel der Unternehmen hat der Aufwand für den Datenschutz im vergangenen Jahr zugenommen.

Es regnet durchs Fenster oder gleich ein Rohrbruch und Wasserschaden. Auch wenn solche Angelegenheiten dringend erscheinen: Beschäftigte dürfen nicht ohne Weiteres während der Arbeitszeit nach Hause gehen, um sich um die Reparatur zu kümmern.

Dass Bürgerinnen und Bürger für den Erhalt von Wohlstand mehr arbeiten müssen, glauben im Westen des Landes und in Berlin mehr Menschen als im Osten. Das geht aus einer Auswertung des Karrierenetzwerks Xing hervor.

Der Zahl der Arbeitslosen geht in Deutschland seit längerer Zeit schrittweise nach oben. Eine schwache Herbstbelebung rückt die Drei-Millionen-Grenze für den Winter in den Blick.

Nach Schätzung des Handelsverbandes Deutschland (HDE) haben in Deutschland lebende Personen in diesem Jahr während ihres Sommerurlaubs im Inland rund fünf Milliarden Euro im Einzelhandel ausgegeben. Der Sommerurlaub im eigenen Land sei damit ein wichtiger Wirtschaftsfaktor, so der Verband.

Vor Jahren noch war der «Goldene Handschlag» im Alter von unter 60 Jahren ein durchaus bekanntes Phänomen in der Arbeitswelt. Inzwischen werden Ältere aber gebraucht - und bleiben auch länger im Job.