Betriebliche Altersvorsorge soll attraktiver werden

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Mit einem neuen Gesetz will die Bundesregierung Betriebsrenten attraktiver machen. Das geht aus einem Entwurf hervor, den das Bundeskabinett am Mittwoch abgesegnet hat. Es soll für Unternehmen Anreize schaffen, mehr Beschäftigten eine betriebliche Altersversorgung anzubieten. Bislang hätten nur rund 54 Prozent aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Deutschland eine Betriebsrente. Besonders bei kleineren Firmen und Geringverdienern gebe es hier noch Lücken, die mit dem neuen Gesetz geschlossen werden sollen. «Unser Ziel ist klar: Niemand soll sich im Alter finanziell Sorgen machen müssen», hob Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hervor. Eine Kombination aus gesetzlicher Rente und Betriebsrente sei «der beste Weg dorthin». Idealerweise werde diese von den Sozialpartnern organisiert, also von Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretungen.

Einkommensgrenzen für Förderung sollen steigen

Die Änderungen sehen unter anderem vor, dass die Einkommensgrenze für die Arbeitnehmer-Förderung bei der Betriebsrente von 2575 auf 2718 Euro brutto im Monat erhöht wird. Das bedeutet, dass Arbeitgeber künftig bis zu dieser Lohngrenze steuerlich profitieren, wenn sie ihren Beschäftigten einen Betrag zur Betriebsrente dazugeben. Auch der Betrag, bis zu dem staatliche Förderung für die Unternehmen möglich ist, steigt von 960 Euro auf 1200 Euro. Die Anhebung soll dafür sorgen, dass Beschäftigte durch Lohnerhöhungen nicht aus der Förderung herausfallen. Die Einkommensgrenzen sollen dem Entwurf zufolge auch künftig automatisch an die Entwicklung der Löhne angepasst werden.

Vorgesehen sind auch Erleichterungen beim Zugang zu bestehenden Betriebsrente-Modellen und mehr Flexibilität für Menschen, die länger arbeiten wollen: Rentnerinnen und Rentner sollen demnach künftig ihre Betriebsrente auch mit einer Teilrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung kombinieren dürfen.

Eine konkrete Zahl an Betriebsrenten, die durch die Verbesserungen erreicht werden soll, nennt das Bundesarbeitsministerium auf Anfrage zunächst nicht. Es heißt lediglich: «Idealerweise sollten möglichst viele Beschäftigte im Alter über eine Betriebsrente verfügen.» Mit dem neuen Gesetz würden «starke Impulse gesetzt», um dies zu erreichen. 2028 wolle die Bundesregierung ermitteln, ob die Zahl der Betriebsrenten gestiegen ist. Sollte dies nicht der Fall sein, werde die Bundesregierung verpflichtet, «Handlungsoptionen für den weiteren Betriebsrentenaufbau zu prüfen, darunter auch die Möglichkeit obligatorischer Betriebsrenten», hieß es weiter.

DGB kritisiert fehlende Pflicht für Arbeitgeber

Die Gewerkschaften begrüßten das grundsätzliche Ziel, mehr Betriebsrenten in Deutschland zu schaffen. Allerdings übten sie am bisherigen Entwurf auch Kritik. Anja Piel, Vorstandsmitglied des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), beklagte beispielsweise, dass es bislang keine Verpflichtung für Arbeitgeber gebe, «einen Mindestbeitrag in eine Betriebsrente einzuzahlen und zusätzlich eingesparte Sozialbeiträge immer voll weiterzugeben». Bislang haben Arbeitnehmer nur einen Anspruch darauf, eine Betriebsrente aufzubauen. Für Arbeitgeber besteht nur dann eine Pflicht zu der betrieblichen Altersvorsorge, wenn Arbeitnehmer den Aufbau der Rente über eine Gehaltsumwandlung selbst finanzieren. Nur ein kleiner Teil der Arbeitgeber übernimmt die Kosten für eine Betriebsrente voll.

Noch muss der Entwurf für das neue Gesetz vom Bundestag beschlossen werden. In den kommenden Wochen kann es folglich noch inhaltliche Änderungen geben.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Corona-Krise, Energiepreisschock, Konjunkturflaute: Immer mehr Unternehmen in Deutschland geben auf. Für das Gesamtjahr deutet sich eine deutliche Steigerung der Insolvenzzahlen an.

Die Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt hat sich in ihrem Masthuhn-Report zum dritten Mal mit dem Tierwohl beschäftigt. Dabei stehen in diesem Jahr neben der Systemgastronomie erstmals auch der Lebensmitteleinzelhandel, Contract Caterer und Hersteller im Fokus.

Der Reiseveranstalter Fit Reisen hat in einer Umfrage ermittelt, wie es um die Entspannung der Deutschen in ihrer Freizeit steht und wo noch Aufholbedarf herrscht. Spoiler: Die größten Entspannungskiller sind digitaler Natur.

Arbeitskleidung ablegen, duschen, die eigenen Klamotten anziehen: Das kann schon mal eine Zeit lang dauern. Bei der Frage, ob das als Arbeitszeit bezahlt werden muss, kommt es auf die Details an.

Im deutschen Gastgewerbe laufen die Geschäfte schlechter. Wirte und Hoteliers haben im September preisbereinigt sechs Prozent weniger Umsatz erzielt als im Vorjahresmonat, wie das Statistische Bundesamt berichtet. Verglichen mit Vor-CoronaZeiten, lag der Gastgewerbeumsatz real 13,2 Prozent niedriger.

Im Netz treiben Betrüger mit einer perfiden Masche ihr Unwesen. Sie fangen Rechnungen ab und leiten Zahlungen aufs eigene Konto um. Wann sollte man hellhörig werden?

Nicht selten arbeiten Mütter und Väter kleiner Kinder in Teilzeit. Hat das Auswirkungen auf die Anzahl der Tage, für die sie sich «Kind krank» melden können, um ihren Nachwuchs zu betreuen?

Soziale Medien sind für viele Menschen fester Bestandteil des Alltags. Doch wie sieht es mit der Nutzung während der Arbeitszeit aus? Ein Rechtsexperte erklärt, wann Beschäftigte aufpassen sollten.

Laut einer Accor-Umfrage unter 9.000 Geschäftsreisenden weltweit rechnet die Mehrheit durch physische Meetings mit einem Umsatzplus. Ebenso stellen drei Viertel der Befragten fest, dass Vertragsabschlüsse effektiver in Präsenz verlaufen.

Es geht um Geschmack und Gesundheit, aber auch um Tierwohl und Nachhaltigkeit. In Ernährungsfragen gibt es Unterschiede zwischen den Generationen - aber auch manche Gemeinsamkeit, zeigt eine Studie.