Brückentage: Wer bekommt Urlaub?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

1. Mai, Christi Himmelfahrt oder Fronleichnam: Die Feiertage in den kommenden Monaten sind für viele Beschäftigte eine gute Gelegenheit, ein verlängertes Wochenende einzuplanen. Aber wie ist das mit den Urlaubstagen geregelt? Wer bekommt an Brückentagen frei, wenn alle gleichzeitig Urlaub wollen?

Grundsätzlich erhöhen Beschäftigte ihre Chancen, am Brückentag freizuhaben, wenn sie den Urlaubsantrag frühzeitig stellen, so Volker Görzel, Fachanwalt für Arbeitsrecht. Im besten Fall spricht man sich vorab auch schon mit den Kolleginnen und Kollegen ab.

Der Urlaub an Brückentagen wird prinzipiell nach denselben Regeln gewährt wie anderer Urlaub auch. Heißt: Der Arbeitgeber muss die Urlaubswünsche seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Planung berücksichtigen.

Worauf der Arbeitgeber beim Urlaub Rücksicht nehmen muss

Wenn mehrere Beschäftigte gleichzeitig Urlaub wollen, muss der Arbeitgeber bei der Entscheidung, wer freibekommt, auch soziale Aspekte berücksichtigen. Wer zum Beispiel Kinder hat, die am Brückentag ebenfalls schul- oder kitafrei haben, könnte eher Urlaub erhalten als ein kinderloser Arbeitnehmer.

Daneben spielt bei der Abwägung unter anderem eine Rolle, wie die bisherige Urlaubsgewährung in besonders beliebten Zeiten aussah, wie viel Urlaub einzelne Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Jahr bereits hatten und wie groß die Erholungsbedürftigkeit ist. 

Kein Zwangsurlaub an Brückentagen

Der Arbeitgeber kann Urlaubswünsche darüber hinaus ablehnen, wenn betriebliche Belange dagegen sprechen. Denkbar ist etwa, dass Beschäftigte in einem Touristikunternehmen gerade um die Feiertage unabkömmlich sind, weil der Arbeitgeber das Geschäft in dieser arbeitsintensiven Zeit aufrechterhalten muss. 

Gut zu wissen: Ist der Urlaub einmal genehmigt, kann der Arbeitgeber ihn aber nicht einfach so widerrufen. Andersrum darf der Arbeitgeber Beschäftigte in der Regel auch nicht dazu zwingen, an Brückentagen Urlaub zu nehmen. Das ist laut Volker Görzel nur erlaubt, wenn wirklich wichtige Gründe in dem Betrieb vorliegen. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Bereits wiederholt hat der DEHOGA auf möglicherweise nicht ordnungsgemäße Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AU) hingewiesen. Ein neuer Hinweis gilt nunmehr, laut Verband, für AU’s über die Plattform medschein.com. Auch diese biete eine „AU ohne Arztgespräch“ an. Das entspreche nicht deutschem Recht.

Im ersten Quartal 2025 haben die teilnehmenden Betriebe an einer DEHOGA-Umfrage im Schnitt nominal 10,7 Prozent weniger umgesetzt als im Vorjahreszeitraum. Die weiteren Aussichten sind vielerorts getrübt: 39,2 Prozent der Unternehmen rechnen damit, 2025 in die Verlustzone zu geraten.

Das Gastgewerbe in Deutschland hat im Februar 2025, nach vorläufigen Ergebnissen des Statistischen Bundesamtes, kalender- und saisonbereinigt real 1,7 Prozent weniger umgesetzt als im Januar 2025. Im Vergleich zum Vorjahresmonat Februar 2024 fiel der Umsatz real um 3,2 Prozent.

Schlechte Bezahlung und Arbeitsbedingungen – Beschäftigte von Online-Lieferdiensten kündigen laut einer Studie häufiger aus diesen Gründen ihren Job als andere Hilfsarbeitskräfte.

Vom Arbeitgeber ein Fahrrad zur privaten Nutzung überlassen bekommen? Dann müssen Sie in vielen Fällen den dadurch entstandenen geldwerten Vorteil versteuern. Aber eben nicht in jedem.

Teile des Gehalts direkt in die Altersvorsorge stecken? Das kann sich lohnen - etwa, weil der Arbeitgeber regelmäßig einen Teil dazugeben muss.

Job-Hopping statt Betriebsjubiläum: Fast jeder zweite Arbeitnehmer aus der sogenannten Generation Z ist auf dem Absprung. Viele «Boomer» bleiben hingegen ein Leben lang bei ihrem Unternehmen. Für Jüngere zählt vor allem Geld.

Eine italienische Vereinigung mit dem Namen „Consorzio del Formaggio Parmigiano-Reggiano“ ist auf den DEHOGA zugegangen, um auf die geschützte Ursprungsbezeichnung (g. U.) des Käsenamens „Parmigiano Reggiano“ aufmerksam zu machen. Was beim Parmesan erlaubt oder verboten ist...

Die neue digitale Ausbildungsbegleitung, kurz „digiAB“ der DEHOGA-Akademie des DEHOGA Baden-Württemberg ist online. Das Online-Lernprogramm unterstützt Auszubildende aller sieben gastgewerblichen Ausbildungsberufe und bereitet sie auf die gestreckte Abschlussprüfung (GAP Teil 1 und Teil 2) vor.

Der Vorstand der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe hat in seiner April-Sitzung den Beitragssatz für das Jahr 2024 beschlossen: Er beträgt 0,327 (je 100 Euro Entgelt) und sinkt damit im Vergleich zum Vorjahr (0,337) leicht.