Corona-Herbst: Neue Regeln in der Übersicht

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Nach Angaben des Robert-Koch-Instituts lag die 7-Tage-Inzidenz in Deutschland erstmals im Mittel über dem kritischen Wert 50, genauer bei 51,3. Was bedeutet das nun für die Kontaktbeschränkungen? Die Infografik von Heimwerker.de zeigt die Regeln auf einen Blick.

Was ist die 7-Tage-Inzidenz?

Diese zentrale Kenngröße, die über das Eintreten neuer Maßnahmen entscheidet, bezeichnet die Anzahl an aktuellen Corona-Neuinfektionen innerhalb der letzten 7 Tage pro 100.000 Einwohnern an einem Ort. Die neuen Maßnahmen hängen von der jeweiligen lokalen 7-Tage-Inzidenz ab und treten ab einem Signalwert von 35 bzw. 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern in Kraft.


Anzeige

Gegen Corona-Viren: Professionelle Luftreinigung für Restaurants und Tagungsräume

Die High-Tech-Plasma-Technologie des Aircleaners beseitigt neben infektiösen Aerosolen auch Pollen, Allergene und Gerüche. Geeignet für bis zu 150m² Fläche. Leiser Betrieb dank Plasma-Technologie. Schon ab 189 Euro Leasing-Gebühr pro Monat. Tageskarte-Leser werden bevorzugt beliefert.
Jetzt mehr erfahren


 

Regeln ab Inzidenz von 50 Neuinfektionen pro Hunderttausend Einwohner

Ab einer Inzidenz von 50 werden Kontakte im öffentlichen Raum auf höchstens 10 Personen beschränkt. An privaten Feiern dürfen im öffentlichen Raum ebenfalls maximal 10 Personen teilnehmen. Für private Feiern im eigenen Zuhause gilt diese Regel ebenfalls, allerdings dürfen hier die Feiernden nur aus zwei Haushalten stammen.

Ab 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner soll zudem eine Sperrstunde ab 23 Uhr in Kraft treten. Obwohl dagegen bereits Berliner Gastronomen geklagt haben, wird daran bisher festgehalten. 

Bereits ab 35 Neuinfektionen pro hunderttausend Einwohner sollen private Feiern im öffentlichen Raum auf maximal 25 Teilnehmer und im privaten Raum auf maximal 15 Teilnehmer begrenzt werden. Außerdem soll ab diesem Wert eine erweiterte Maskenpflicht in Kraft treten, bspw. auf Marktplätzen.


Zurück

Vielleicht auch interessant

Die BAT-Stiftung für Zukunftsfragen hat den „Freizeit-Monitor 2024“ vorgestellt. Für die seit 1982 regelmäßig durchgeführte Untersuchung wurden im Juli und August Bürger ab 18 Jahren zu über 100 unterschiedlichen Freizeitaktivitäten befragt.

Ein aktueller Bericht des Arbeits- und Wirtschaftsministeriums bescheinigt der Lehrlingsausbildung in Österreich ein Langzeittief. Besonders auffällig ist die Entwicklung in der Tourismusbranche, wo sich die Zahl der Lehrlinge in den letzten 15 Jahren mehr als halbiert hat.

Wer bereits alle Urlaubstage für das Jahr aufgebraucht hat und dennoch eine Auszeit benötigt, kann unbezahlten Urlaub beantragen. Doch nicht immer hat ein solcher Antrag Aussicht auf Erfolg.

Arbeitsmittel sparen – auf Kosten der Mitarbeiter? Manche Arbeitgeber bitten ihre Angestellten, den eigenen Laptop für die Arbeit zu nutzen. Doch sind Arbeitnehmer verpflichtet, dem zuzustimmen?

Es beginnt harmlos – ein beiläufiger Kommentar über die bevorstehende Wahl. Doch was passiert, wenn das lockere Politik-Gespräch am Arbeitsplatz in hitzige Debatten mit extremen Positionen umschlägt?

Bis zum 23. September können sich auch Hoteliers und Gastronomen um den Deutschen Fachkräftepreis bewerben. Das Bundesministerium für Arbeit zeichnet innovative Lösungen und Beiträge zur Fachkräftesicherung und -gewinnung in insgesamt sieben Kategorien aus.

Vom 29. September bis 6. Oktober 2024 findet wieder die Aktionswoche: Zu gut für die Tonne! des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft statt. Bundesweite Mitmach-Aktionen rund um das Thema „Lebensmittelverschwendung“ sollen zu einem nachhaltigen Umgang mit Ressourcen motivieren.

Azubis werden dringender denn je gesucht: In der aktuellen "Ausbildungsumfrage 2024" meldet die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) einen Höchststand bei der Zahl der Betriebe, die nicht genügend Nachwuchs finden. Das Gastgewerbe gehört neben Industrie, Handel, Verkehrsbranche und Baugewerbe zu den am meisten betroffenen Branchen.

Der DEHOGA Bundesverband warnt aktuell vor zwei Betrugsmaschen. So habe der Deutsche Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität Hinweise auf Fake-Rechnungen erhalten. Bei einer zweiten aktuellen Betrugsmasche wird potentiellen Opfern Ware aus der angeblichen Insolvenzmasse eines Getränkemarkts angeboten.

Um das Gehalt aufzustocken, kann sich neben dem eigentlichen Hauptberuf noch ein Minijob eignen. Oder vielleicht sogar mehrere? Folgendes sollten Sie dazu wissen.