Darf der Arbeitgeber geplanten Urlaub wieder streichen?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Schon lange den Urlaub geplant, und plötzlich möchte die Führungskraft Urlaubstage zurückziehen? Vielleicht wegen Unterbesetzung oder weil im Unternehmen eine besonders arbeitsintensive Zeit bevorsteht? Für Beschäftigte ist das ärgerlich. Aber ist das eigentlich rechtens? 

Erst einmal nicht: «Wenn der Arbeitgeber den Urlaub abgesegnet hat, dann hat er eine Freistellungserklärung abgegeben, an die er gebunden ist und die er grundsätzlich nicht zurücknehmen kann», sagt die Fachanwältin für Arbeitsrecht Kathrin Schulze Zumkley. 

Es gibt jedoch Fälle, in denen der Urlaub unter bestimmten Umständen widerrufen werden kann.

  1. Fehlender Urlaubsanspruch: Sollte der Urlaub fälschlicherweise gewährt worden sein, obwohl der Arbeitnehmer keinen entsprechenden Urlaubsanspruch mehr hatte, etwa aufgrund einer Verwechslung oder Täuschung über den Resturlaub, kann der Arbeitgeber den Urlaub laut Schulze Zumkley zurücknehmen.
  2. Einvernehmliche Vereinbarung: Wenn sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer darauf verständigen, den Urlaub zu verschieben, ist das problemlos möglich. Der Arbeitnehmer muss der Fachanwältin zufolge jedoch zustimmen, damit eine solche Änderung wirksam wird.
  3. Extremfälle: In extremen Ausnahmefällen, wie bei einem drohenden Unternehmenszusammenbruch, könnte ein einseitiger Widerruf des Urlaubs in Betracht gezogen werden, so die Rechtsexpertin. Allerdings gibt es bislang keine höchstrichterliche Entscheidung, die dies eindeutig bestätigt. Solche Fälle kommen in der Praxis äußerst selten vor und sind umstritten.

Zur Person: Kathrin Schulze Zumkley ist Fachanwältin für Arbeitsrecht, Mitglied im Geschäftsführenden Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) und Dozentin der Deutschen Anwalt Akademie sowie der Rechtsanwaltskammer Hamm.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die schwache Wirtschaftsentwicklung schlägt sich am Arbeitsmarkt nieder. Unternehmen werden bei Neueinstellungen vorsichtiger. Offene Stellen gibt es eher im Tourismus als in der Industrie.

Echte Fans reisen viele Stunden zu einem Festival oder einem Fußballspiel. Doch laut einer Umfrage sinkt bei den Deutschen die Bereitschaft, sich für ein Event lange ins Auto oder einen Zug zu setzen.

Arbeiten, wenn ein Großteil der Beschäftigten frei hat: Nachts oder an Sonn- und Feiertagen Dienst zu haben, ist für viele eine Belastung. Wann es dafür Zuschläge zum Lohn gibt.

Der KI-Chatbot als heimlicher Kollege? In rund jedem dritten Unternehmen in Deutschland nutzen Beschäftigte generative Künstliche Intelligenz wie ChatGPT & Co. mit ihrem privaten Account jenseits der Firmen-IT.

Nach Informationen des Bundesministeriums der Finanzen erhalten alle wirtschaftlich Tätigen ab November 2024 eine Wirtschafts-Identifikationsnummer. Gewerbetreibende, Einzelkaufleute und Freiberufler erhalten, neben ihrer Steuer-Identifikationsnummer, zusätzlich eine Wirtschafts-Identifikationsnummer.

Seit dem 1. November 2024 gilt wieder eine gesetzliche Lohnuntergrenze für Zeitarbeitskräfte. Bundeseinheitlich gilt dann ein Mindeststundenentgelt von 14,00 Euro. Ab 1. März 2025 steigt es auf 14,53 Euro. Das berichtet der DEHOGA Bundesverband.

Ju­gend­li­che zwi­schen 16 und 18 Jah­ren ver­brin­gen wie­der mehr Zeit im In­ter­net. 71,5 Stun­den sind sie der­zeit durch­schnitt­lich pro Wo­che on­line – das sind 1,6 Stun­den mehr als im Vor­jahr. Die In­ter­net­nut­zung stieg da­mit erst­mals seit dem Co­ro­na-Jahr 2020 wie­der an. Das In­ter­net wird ver­stärkt für Bil­dungs­an­ge­bo­te ge­nutzt.

Der Umsatz im Gastgewerbe ist im August 2024 gegenüber Juli 2024 um 1,3 Prozent gesunken. Gegenüber dem August 2019, dem Vergleichsmonat vor der Corona-Pandemie, lag der Gastgewerbeumsatz real 12,6 Prozent niedriger.

Bei einem positiven Corona-Test mussten Arbeitnehmer in der Pandemie daheim bleiben. Wenn sie dabei keine Symptome hatten, hätten Unternehmen keinen Anspruch auf Entschädigung, befand nun ein Gericht.

Die Umfrage “Global Workforce of the Future” der Adecco Group hat 35.000 Arbeitnehmende weltweit befragt, darunter 2.025 in Deutschland. Die Studie zeigt erste Anzeichen für Effizienzsteigerung durch Künstliche Intelligenz (KI). In Deutschland geben drei Viertel der Nutzer an, produktiver zu sein.