Darf mein Arbeitgeber jetzt einen Corona-Schnelltest verlangen?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Weitere Öffnungsschritte in der Corona-Pandemie sollen auch durch vermehrt eingesetzte Schnelltests möglich werden. Die Anwendung ist relativ unkompliziert, der Test fix gemacht - zum Beispiel vor der Arbeit. Aber dürfen Arbeitgeber von ihren Beschäftigten einen solchen Schnelltest verlangen?

«Eine schwierige Frage», sagt Johannes Schipp, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Gütersloh. Schließlich gibt es dazu noch keine Rechtsprechung. Der Fachanwalt hat aber eine Einschätzung: «Meine persönliche Meinung geht klar dahin, dass Arbeitgeber einen solchen Schnelltest verlangen können.» Arbeitgeber seien zum Beispiel ihren Kunden und auch ihren Arbeitnehmern gegenüber verpflichtet.


Anzeige

Corona-Selbsttest jetzt verfügbar

Der Antigen-Schnelltest der Marke BOSON wurde gerade zur Eigenanwendung in Deutschland zugelassen. Im Tageskarte-Shop ist der einfache Test jetzt schon in einer Großverpackung (250 Tests) verfüg- und lieferbar. Kleinere Verpackungseinheiten und weitere Tests folgen in den nächsten Tagen.

Hier mehr erfahren und kaufen


Infizierte schnell identifizieren

«In einer solchen Pandemie-Situation müssen Arbeitgeber zum Schutz der Beschäftigten versuchen, möglichst schnell zu identifizieren, ob jemand erkrankt ist. Insbesondere weil viele Erkrankte ja auch gar keine Symptome zeigen», sagt Schipp. Das heißt: Wo Kontakte mit Kunden oder anderen Arbeitnehmern für Beschäftigte unvermeidbar sind, müssen sich Arbeitnehmer wohl auf Verlangen des Arbeitgebers einem Test unterziehen.

Und was, wenn sich Arbeitnehmer weigern, einen Corona-Schnelltest zu machen? Schipp sieht das so: «Wer sich weigert, den wird der Arbeitgeber nach Hause schicken können.» Die Person bekomme dann unter Umständen auch keinen Lohn, weil sie ihre Arbeitsleistung nicht erbringt.

Wer Test verlangt, muss auch zahlen

Die Kosten für Schnelltests muss dem Fachanwalt zufolge aber grundsätzlich der Arbeitgeber tragen, wenn er sie verlangt.

Wie oft Arbeitgeber einen Test verlangen können, ist laut Schipp ebenfalls schwierig zu beantworten und hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Es sei aber durchaus denkbar, dass es in bestimmten Jobs für den Arbeitgeber zulässig ist, täglich einen Test zu verlangen. «Vorausgesetzt, es sind überhaupt so viele Schnelltests verfügbar», so Schipp.

Zur Person: Johannes Schipp ist Fachanwalt für Arbeitsrecht in Gütersloh und Vorsitzender des Geschäftsführenden Ausschusses Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Deutschlands Arbeitnehmer machen die Kaufkraftverluste aus den Hochinflationszeiten weiter wett. Im zweiten Quartal übertrafen die Steigerungen der Bruttolöhne das fünfte Mal in Folge die Entwicklung der Verbraucherpreise.

Die BAT-Stiftung für Zukunftsfragen hat den „Freizeit-Monitor 2024“ vorgestellt. Für die seit 1982 regelmäßig durchgeführte Untersuchung wurden im Juli und August Bürger ab 18 Jahren zu über 100 unterschiedlichen Freizeitaktivitäten befragt.

Ein aktueller Bericht des Arbeits- und Wirtschaftsministeriums bescheinigt der Lehrlingsausbildung in Österreich ein Langzeittief. Besonders auffällig ist die Entwicklung in der Tourismusbranche, wo sich die Zahl der Lehrlinge in den letzten 15 Jahren mehr als halbiert hat.

Wer bereits alle Urlaubstage für das Jahr aufgebraucht hat und dennoch eine Auszeit benötigt, kann unbezahlten Urlaub beantragen. Doch nicht immer hat ein solcher Antrag Aussicht auf Erfolg.

Arbeitsmittel sparen – auf Kosten der Mitarbeiter? Manche Arbeitgeber bitten ihre Angestellten, den eigenen Laptop für die Arbeit zu nutzen. Doch sind Arbeitnehmer verpflichtet, dem zuzustimmen?

Es beginnt harmlos – ein beiläufiger Kommentar über die bevorstehende Wahl. Doch was passiert, wenn das lockere Politik-Gespräch am Arbeitsplatz in hitzige Debatten mit extremen Positionen umschlägt?

Bis zum 23. September können sich auch Hoteliers und Gastronomen um den Deutschen Fachkräftepreis bewerben. Das Bundesministerium für Arbeit zeichnet innovative Lösungen und Beiträge zur Fachkräftesicherung und -gewinnung in insgesamt sieben Kategorien aus.

Vom 29. September bis 6. Oktober 2024 findet wieder die Aktionswoche: Zu gut für die Tonne! des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft statt. Bundesweite Mitmach-Aktionen rund um das Thema „Lebensmittelverschwendung“ sollen zu einem nachhaltigen Umgang mit Ressourcen motivieren.

Azubis werden dringender denn je gesucht: In der aktuellen "Ausbildungsumfrage 2024" meldet die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) einen Höchststand bei der Zahl der Betriebe, die nicht genügend Nachwuchs finden. Das Gastgewerbe gehört neben Industrie, Handel, Verkehrsbranche und Baugewerbe zu den am meisten betroffenen Branchen.

Der DEHOGA Bundesverband warnt aktuell vor zwei Betrugsmaschen. So habe der Deutsche Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität Hinweise auf Fake-Rechnungen erhalten. Bei einer zweiten aktuellen Betrugsmasche wird potentiellen Opfern Ware aus der angeblichen Insolvenzmasse eines Getränkemarkts angeboten.