Der Winter naht, das Wetter wird schlechter; Nässe, Reif und Laub machen die Straßen glatt, die hellen Tage werden kürzer. Schon jetzt machen sich viele bei Dunkelheit auf den Weg zur Arbeit. Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) rät deshalb zu erhöhter Vorsicht im Straßenverkehr. Und das aus gutem Grund, denn wie in den vergangenen Jahren verzeichnete die BGN in 2023 mehr Wegeunfälle als im Vorjahr – über 10.000, bei rund 70.000 meldepflichtigen Unfällen insgesamt.
Gerade Versicherte aus dem Back- und Fleischerhandwerk sowie der Gastronomie haben Arbeitszeiten, die entweder sehr früh beginnen oder spät am Abend enden. Sie sind, wie alle 3,8 Millionen Versicherte der BGN, auf dem direkten Weg von und zur Arbeit über die Berufsgenossenschaft versichert. Wie man den Arbeitsweg sicher bewältigt, dazu gibt die Berufsgenossenschaft Tipps.
Tipps für mehr Sicherheit
Fußgänger sollten auf das richtige Schuhwerk achten. Rutschhemmende Profilsohlen sind vielleicht nicht besonders schick, sind aber die Mindestanforderung für sicheren Halt beim Gehen. Wer im Job auf feinere Schuhmode angewiesen ist, sollte sich am Arbeitsplatz ein Paar Schuhe zum Wechseln bereitstellen. Auch bei der Kleidung gibt es wichtige Dinge zu beachten: Dunkle Farbtöne erhöhen das Unfallrisiko.
Helle Farbtöne, vor allem aber reflektierende Elemente an der Kleidung werden von anderen Verkehrsteilnehmern besser wahrgenommen. Sie erhöhen die Sichtbarkeit um den Faktor fünf. Wenig beachtet wird, dass Autoscheinwerfer in erster Linie die Straße ausleuchten, der Fahrer also zunächst nur die untere Körperhälfte des Fußgängers sieht. Das gilt es bei der Auswahl der Kleidung zu bedenken.
Der Schutzhelm setzt sich bei Radfahrerinnen und Radfahrern mehr und mehr durch. Das ist gut so. Aber auch reflektierende Kleidung sollte aus Sicht der Berufsgenossenschaft ein Muss sein. Für wenig Geld gibt es im Handel genormte Warnwesten, die für erhöhte Sicherheit sorgen und zum Beispiel in Frankreich bereits Pflicht sind. Eine funktionierende Lichtanlage und ausreichend Reflektoren verstehen sich von selbst.
Bei Unterbrechung des Arbeitsweges droht Versicherungsverlust
Sollte trotz aller Vorsicht ein Unfall auf dem Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte passieren, muss dieser, sofern er eine Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen nach sich zieht, innerhalb von drei Tagen der Berufsgenossenschaft gemeldet werden.
Doch Achtung: Wer auf dem Arbeitsweg etwa am Kiosk anhält um sich eine Zeitung oder einen „Coffee to go“ zu kaufen, unterbricht nicht nur seine Fahrt, sondern in der Regel auch den Versicherungsschutz. Denn man verlässt den direkten Weg zur Arbeit und widmet sich privatwirtschaftlichen Dingen. Erst wenn man sich wieder ins Auto oder aufs Fahrrad setzt und sich auf dem direkten Weg befindet, lebt der Schutz wieder auf. Für alle, die sich zu Fuß auf den Weg zur Arbeit machen, gilt das natürlich auch.
Die BGN hat auf ihrer Homepage einen Menüpunkt Verkehrssicherheit mit weiteren Informationen und sinnvollen Tipps eingerichtet. Gut zu wissen: Die BGN beteiligt sich an den Kosten, wenn Versicherte an einem Fahrtraining teilnehmen.