Ein deutscher Tourist, der in der Viruskrise aus Malta ausreisen konnte, hat die Lage vor Ort als ziemlich chaotisch geschildert. «Wir standen auf der Liste der Botschaft für die Rückholaktion, wir gehörten aber nicht zur Risikogruppe und wären deshalb vermutlich als letzte rausgekommen», sagte Stefan Aupperle aus München der Deutschen Presse-Agentur am Mittwoch. Da er und seine Frau nicht länger auf Malta warten wollten, hätten sie sich selbst die Rückreise über Österreich und dann nach München organisiert.
«Am 11.3 hing in unserem Hotel ein Schreiben, dass alle sofort in Quarantäne müssen oder die Botschaft kontaktieren sollen», erzählte der 35-Jährige. Das habe er per Mail gemacht. «Es hat zwei Tage gedauert für die Empfangsbestätigung. Andere haben noch länger gewartet. Die sind bei der Botschaft verständlicherweise im Dauerstress.» Er habe gehört, es seien zwischen 2000 und 5000 Deutsche auf Malta - genau könne er das aber nicht sagen. Er wisse auch nicht, ob sie mittlerweile weg sind.
«Wir haben in unserer Facebook-Gruppe gesehen, dass vor allem Pauschalreisende rauskommen, Individulareisende haben verloren», sagte er. Viele ältere Menschen seien vor der Botschaft gestanden, weil sie keine Smartphones oder Mail-Zugang hätten. «Ich glaube, es werden keine Charter von der deutschen Regierung nach Malta geschickt, sondern das wird über Air Malta organisiert, wo die Botschaft Kontingente bekommt je nach Dringlichkeit. Aber es gab kaum Kommunikation.»
Der Flugverkehr zwischen Malta und Österreich sei nicht eingestellt worden, daher hätten sie auf eigene Kosten umgebucht. Der Flieger nach Wien sei halb voll gewesen. «In Wien am Flughafen war es beängstigend, es gab ständig Durchsagen, dass man Abstand halten soll. Leute waren sichtlich verängstigt, einige sind weggerannt.» Die Menschen in Österreich hätten den Ernst der Lage verstanden. «Im Gegensatz zu München, wo die Menschen noch im Biergarten sitzen.»
Als sie mit dem Zug weiter nach München seien, habe es strikte Kontrollen an der deutschen Grenze gegeben, man sei nur als deutscher Staatsbürger oder mit deutschem Wohnsitz durchgekommen.
(dpa)