Minijobs erlauben es vielen, ein wenig Geld zu verdienen, ohne dabei direkt Sozialabgaben zahlen zu müssen. Interessant ist dieses Konzept etwa für Rentnerinnen oder Studenten. Allerdings ist der Verdienst gedeckelt - auf derzeit 538 Euro pro Monat. Die Minijob-Zentrale informiert über Zahlungen, die für diese Verdienstgrenze unerheblich sind, sich im Portemonnaie aber bemerkbar machen.
Drei zusätzliche Zuwendungen im Überblick:
1. Steuerfreie Zuschläge
Wer nachts, an Sonn- oder Feiertagen arbeitet, bekommt dafür häufig einen Zuschlag. Dieser ist in der Regel steuerfrei und somit auch für die Sozialversicherung beitragsfrei. Wichtig dafür: Der Grundverdienst, auf dem die Berechnungen beruhen, darf 25 Euro pro Stunde nicht übersteigen.