Viele Mütter beantragen für die ersten Lebensmonate ihres Kindes Elternzeit. Wer aber bald nach der Geburt wieder in den Beruf einsteigen will, muss dies dann eventuell mit Stillzeiten verbinden. Geht das überhaupt?
Aus rechtlicher Sicht: Ja. Mütter, die ihr Kind stillen, haben Anspruch auf bezahlte Stillpausen. «Dazu gibt es eine Regelung im Mutterschutzgesetz», erklärt Peter Meyer, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin.
Nach Paragraf 7 müssen Arbeitgeber Mütter in den ersten 12 Monaten nach der Entbindung für Stillzeiten freistellen. «Und zwar für die zum Stillen erforderliche Zeit», sagt Meyer. Im Gesetz ist mindestens eine Zeit von täglich zwei Mal 30 Minuten festgelegt. Trinkt das Kind etwa länger, muss der Arbeitgeber das auf Verlangen der Arbeitnehmerin als Stillzeit akzeptieren.