Dürfen sich Beschäftigte während der Arbeitszeit impfen lassen?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Beschäftigte haben nur in Ausnahmefällen Anspruch darauf, sich für einen Impftermin freistellen zu lassen. Darauf weist die Rechtsschutzabteilung des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB) hin.

Aus rechtlicher Sicht gelte das gleiche wie bei Arztbesuchen. Die Termine sind den Informationen zufolge grundsätzlich Privatsache. Deshalb müssen Beschäftigte sie in der Regel außerhalb der Arbeitszeit wahrnehmen. Ein Anspruch auf kurzfristige Freistellung gibt es zum Beispiel nur, wenn der Arztbesuch absolut notwendig und nicht anders als während der Arbeitszeit umzusetzen ist.

Für die Coronaschutzimpfung sieht die Einschätzung des DGB Rechtsschutz so aus: Solange Impfzentren «nur starre Termine vergeben, dürfte ein solcher Ausnahmefall vorliegen», heißt es in dem F&A zum Thema. Sobald künftig auch Arztpraxen impfen können, könnte sich das ändern - je nachdem, wie flexibel die Terminvergabe dann abläuft.

Bis dahin gilt: Wenn Beschäftigte einen festen Termin zugewiesen bekommen, haben sie einen Anspruch darauf, für diesen unter Fortzahlung der Vergütung von der Arbeit freigestellt zu werden, erklärt DGB-Rechtsschutzsekretär Till Bender mit Verweis auf Paragraf 616 im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).

Er schränkt jedoch ein: Diese Vorschrift könne in Arbeits- oder Tarifverträgen ausgeschlossen sein, entsprechend entfalle dann der Anspruch auf Lohn für diese Zeit.

Der DGB Rechtsschutz empfiehlt den Impftermin frühzeitig mit dem Arbeitgeber abzusprechen. Da viele Betriebe ein Interesse daran haben, dass ihre Beschäftigten geimpft sind, sollte es möglich sein, eine zufriedenstellende Lösung für beide Seiten zu finden. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Ransomware hat sich in Deutschland zu einem lukrativen Geschäftszweig für Cyberkriminelle entwickelt. In den vergangenen zwölf Monaten wurden 6 von 10 Unternehmen auf diese Weise angegriffen.

Trotz Digitalisierung und Automatisierung müssen immer noch viele Menschen in ihrem Job harte körperliche Arbeit verrichten. Im Gastgewerbe sind es rund 40 Prozent der Erwerbstätigen, die schwer schuften müssen.

Bei Angestellten in Deutschland - ob vor Ort oder im Homeoffice - dauert die Mittagspause nur 20 bis 30 Minuten, findet oft am Schreibtisch statt und meist kommt selbst vorbereitetes Essen auf den Tisch.

Für viele ist der Firmenwagen mehr als ein Auto: Er ist Statussymbol, Teil des Gehalts und Arbeitsmittel. Wird der Wagen gestrichen, ist der Ärger mitunter groß. Aber ist das überhaupt erlaubt?

Work-Life-Balance ist längst nicht mehr nur Sache der jüngeren Generationen: Eine Studie zeigt, dass die Mehrheit der Arbeitnehmer lieber mehr freie Zeit hätte. Welchen Preis würden sie dafür zahlen?

Insgesamt 479.800 neue Ausbildungsverträge wurden im Jahr 2023 in Deutschland in den insgesamt 328 staatlich anerkannten Ausbildungsberufen abgeschlossen. Das vermeldet destatis diese Woche. Das sind 2,1 Prozent mehr als 2022 und damit erstmals seit der Coronakrise wieder ein deutliches Plus. Im Gastgewerbe sehen die Zahlen noch deutlich besser aus.

Zum Start des Ausbildungsjahres rückt die Kluft zwischen unbesetzten Lehrstellen und Schulabgänger ohne Ausbildungsplatz wieder in den Blickpunkt. Dass junge Menschen und Betriebe häufig nicht zueinander finden, hat mehrere Ursachen. Ein Grund: Unternehmen und junge Menschen kommunizieren oft aneinander vorbei.

Die Aufnahme eines Kredits wird in Deutschland häufig durch die Schufa, die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung, begleitet. Diese Institution erfasst die Kreditwürdigkeit von Bürgern und wirkt sich maßgeblich auf die Bedingungen eines Kredits aus. Für viele Menschen, die aufgrund von negativen Schufa-Einträgen Schwierigkeiten haben, einen Kredit in Deutschland zu erhalten, stellt sich die Frage, ob Kredite auch im Ausland beantragt werden können, ohne dass die Schufa eine Rolle spielt. Überdies gibt es zahlreiche Hürden, die es zu überwinden gilt, um einen Kredit im Ausland zu erhalten. Der folgende Artikel klärt auf.

Die Stadt Frankfurt führt zur Stärkung der Nachtkultur einen sogenannten Nachtrat ein. Dieser Rat setzt sich aus 13 Menschen aus der Stadtverwaltung und den verschiedenen Branchen der Nachtökonomie zusammen. Das Gastgewerbe steht besonders im Fokus.

Ein Weihnachtsmarkt ohne Musik ist für viele undenkbar. Doch die vielerorts gestiegenen Gema-Rechnungen sorgten 2023 für Unmut. Die Verwertungsgesellschaft setzt nun auf mehr Infos für Veranstalter.