Echt italienisch? Was Angaben auf Tomatendosen bedeuten

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Steht «hergestellt in Italien» oder «in Italien produziert» auf der Dose mit Schältomaten, klingt das nach italienischen Früchten. Doch solch ein Hinweis bedeutet erst mal nur, dass die Tomaten in Italien verarbeitet wurden – und nicht zwangsläufig, dass sie in Italien angebaut wurden, heißt es von der Verbraucherzentrale NRW.

Angaben dürfen nicht irreführen

Das Ursprungsland muss bei verarbeiteten Lebensmitteln nicht angegeben werden. Irreführende Angaben sind jedoch verboten. Daher gilt: «Sobald ein Produkt den Eindruck erweckt, dass es aus einem gewissen Land kommt, muss die Herkunft gekennzeichnet werden», sagt Hannah Zeyßig von der Verbraucherzentrale NRW.

So schreibt eine EU-Verordnung einen Hinweis vor, wenn die Herkunft eines Produkts angegeben wird, diese aber nicht mit dem Anbauort der primären Zutat übereinstimmt. «Es geht darum, dass Hersteller nicht tricksen dürfen, indem sie die Rohstoffherkunft verschleiern», sagt Zeyßig.

Kleingedrucktes reicht nicht

Konkretes Beispiel: Steht «hergestellt in Italien» auf der Dose und stammen die verwendeten Tomaten aus China, muss das klar und gut sichtbar auf der Verpackung stehen, etwa: «Tomaten stammen nicht aus Italien». Irgendwo klein auf der Rückseite reicht nicht. «Wenn Hersteller gegen die Verordnung verstoßen, riskieren sie hohe Geldstrafen», sagt die Verbraucherschützerin.

Allerdings gibt es ein Schlupfloch: Für eingetragene Markennamen gilt die Regelung nicht. Durch den Markennamen können Hersteller eine falsche Herkunft suggerieren. Würde dieser beispielsweise «Bella Italia» lauten, müssten die Tomaten nicht zwangsläufig aus Italien stammen - und es müsste auch keinen Hinweis darauf geben.

100 Prozent italienische Tomate

Und wenn nun tatsächlich italienische Tomaten in der Dose oder Tube sind? Dann darf auch ein Hinweis wie «100 Prozent italienische Tomaten» oder «nur mit italienischen Tomaten hergestellt» auf dem Produkt stehen. Wer solche Dosentomaten oder Tomatenmark kauft, kann ganz sicher sein, dass nur italienische Tomaten enthalten sind. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Landesregierung in Schleswig-Holstein hat den Lohn- und Gehaltstarifvertrag für das Hotel- und Gaststättengewerbe rückwirkend zum 1. November 2024 für allgemeinverbindlich erklärt. Ab Mai gibt es mehr Geld für die Beschäftigten.

Beschäftigte in Ausbildungsberufen mit Tourismusbezug verdienen häufig unterdurchschnittlich. Besonders deutlich ist der Unterschied bei Kellnerinnen und Kellnern. Wesentlich mehr als der Durchschnitt erhalten hingegen Fluglotsinnen und Fluglotsen.

Wer als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer eine Steuererklärung erstellt, kann gegenüber dem Finanzamt etliche Kosten geltend machen. Einige von ihnen sind bei jedem und jeder gleich. Ein Überblick.

Jedes Jahr quälen sich Steuerzahlerinnen und Steuerzahler durch ihre Steuererklärung. Die einen sind dazu verpflichtet, die anderen hoffen auf eine Steuererstattung. Gerne füllt wohl kaum jemand die Formulare aus. Entlastung bieten Profis – aber wann ist es wirklich sinnvoll, jemanden damit zu beauftragen?

Steigender Zeitdruck und gereizte Stimmung belasten bei der Arbeit viele Beschäftigte. Der hohe Stresspegel und lückenhafter Arbeitsschutz haben laut einer Umfrage Folgen für ihre Gesundheit.

Die Hotel- und Gaststättenbranche in Sachsen hat aktuell weniger Schwierigkeiten als vor ein paar Jahren, Auszubildende zu finden. Trotzdem will sie weiter Werbung für ihre Jobs machen.

Der Anbau neuer, robuster Rebsorten in Deutschland wächst weiter. Wie das Deutsche Weininstitut (DWI) auf Basis der Rebflächenstatistik von Destatis mitteilt, wurden die sogenannten PIWIs 2024 auf rund 3.500 Hektar angebaut.

Mit der Selbstcheck-App der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) können Gastronomen und Hoteliers jetzt analysieren, wie es um ihren Arbeitsschutz bestellt ist. Bearbeitung und Auswertung sind in rund 30 Minuten erledigt.

Seit 1. Januar 2025 gilt die Kassenmeldepflicht. Bis spätestens 31. Juli 2025 müssen alle elektronischen Kassensysteme beim Finanzamt gemeldet sein. Zudem wird die Verfahrensdokumentation bei Betriebsprüfungen und Kassen-Nachschauen immer wichtiger. Der DEHOGA bietet jetzt Webinare für Gastronomen und Hoteliers an.

Die Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz Arbeitsgruppe Fleisch- und Geflügelfleischhygiene hat einen „Leitfaden zur Kennzeichnung von Kochpökelwaren und deren Ersatzprodukten in der Gastronomie“ beraten. Nun wurde dieser Leitfaden auch an die betroffenen Fachverbände mit der Bitte um Weitergabe an die Betriebe verteilt.