Erneut krankgeschrieben? Das gilt für die Entgeltfortzahlung

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Arbeitgeber sind verpflichtet, Mitarbeitenden im Krankheitsfall das Gehalt bis zu sechs Wochen weiterzuzahlen. Nach diesem Zeitraum übernimmt die Krankenkasse die Zahlung von Krankengeld. Doch wie verhält es sich, wenn ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin wegen einer weiteren Diagnose direkt oder innerhalb kurzer Zeit erneut arbeitsunfähig wird?

Grundsätzlich gilt laut «haufe.de» das Lohnausfallprinzip: Die Vergütungszahlung ist auf eine maximale Dauer von sechs Wochen, genauer 42 Kalendertage, begrenzt. Arbeits- oder Tarifverträge können jedoch eine längere Entgeltfortzahlung vorsehen. Wird ein Mitarbeitender nach einer ersten Krankschreibung wegen einer anderen Krankheit erneut arbeitsunfähig, kommt es auf die genaue Abfolge der Krankheiten an, so haufe.de. War der Mitarbeitende zwischen den Erkrankungen arbeitsfähig, wenn auch nur für eine kurze Zeit, entsteht ein neuer Anspruch auf sechs Wochen Entgeltfortzahlung.

Wenn die zweite Krankheit jedoch während der bestehenden Arbeitsunfähigkeit eintritt, darf der Arbeitgeber laut haufe.de die Zeiten zusammenrechnen und die Gehaltszahlung nach 42 Tagen beenden. Der Nachweis, dass die erste Arbeitsunfähigkeit bereits beendet war, bevor die zweite Arbeitsunfähigkeit eintrat, liegt beim Arbeitnehmer.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Mehr Unternehmen als noch im April wollen nach Angaben des Ifo-Instituts ihre Preise anheben. Die Münchner Ökonomen rechnen aber dennoch mit einer sinkenden Inflation in Deutschland. Nach der Höhe der geplanten Preisänderungen wurde nicht gefragt.

Jahrzehntelang hatte Milch in Deutschland einen guten Ruf. Im Vergleich zu den 1990er-Jahren ist der Verbrauch bei Kuhmilch aber deutlich gesunken. Forschende sehen in dieser Entwicklung einen Trend.

Weil die Probezeit häufig für die ersten sechs Monate eines Arbeitsverhältnisses gilt, wird sie oft mit der Wartezeit gleichgesetzt. Es gibt aber entscheidende Unterschiede.

Wer sein Gehalt verhandeln will, sollte bereits bei der Terminvereinbarung strategisch vorgehen. Schon eine kleine Anpassung in der Wortwahl kann den Ausgang des Gesprächs positiv beeinflussen.

Der private Konsum in Deutschland zieht an. Bereits im vierten Monat in Folge wird die Verbraucherstimmung besser. Im langjährigen Vergleich befindet sie sich aber noch immer auf einer sehr schwachen Position.

Die Reallöhne lagen im 1. Quartal 2024 um 3,8 Prozent höher als im Vorjahresquartal. Das war der vierte Anstieg in Folge und das stärkste Reallohnwachstum im Vorjahresvergleich seit Beginn der Zeitreihe 2008.

Arbeitnehmer haben nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts keinen Anspruch, Urlaub nachzuholen, wenn sie ihn in einer angeordneten Corona-Quarantäne verbringen mussten. Das entschied am Dienstag das Bundesarbeitsgericht in Erfurt.

Bald gibt es immer mehr Rentnerinnen und Rentner - und weniger Einzahler. Trotzdem sollen die Renten auch in Zukunft mit den Löhnen Schritt halten. Noch ist das letzte Wort aber nicht gesprochen.

Die Stimmung in der Tourismusbranche ist nach einer Umfrage der Industrie- und Handelskammer Niedersachsen weiter getrübt. Die Gastronomie zeigte sich besonders pessimistisch.

Auch für das 1. Quartal 2024 hat der DEHOGA die wichtigsten wirtschaftlichen Kennzahlen aus Hotellerie und Gastronomie in seinem aktuellen Zahlenspiegel zusammengestellt. Interessierte finden darin zahlreiche Informationen rund um Umsatz- und Beschäftigtenzahlen, Ausbildung, Gewerbean- und -abmeldungen und vieles mehr.